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Eigentümerversammlung

Darf ich mich vertreten lassen?

Text:
  • Patrick Strub
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
10/10

Frage: Leider kann ich an unserer nächsten Stockwerkeigentümerversammlung nicht persönlich teilnehmen. Kann ich jemanden als Vertretung schicken, damit meine Stimme nicht verfällt?

Egentümerversammlung: Darf ich mich vertreten lassen?

Ja, Sie können grundsätzlich eine beliebige Person mit Ihrer Vertretung beauftragen, also auch jemanden ausserhalb der Eigentümergemeinschaft. Das Stockwerkeigentümerreglement kann aber Einschränkungen vorsehen: etwa dass Sie sich nur durch andere Eigentümer, Ihren Partner oder einen Hausgenossen vertreten lassen dürfen. Ein gänzliches Verbot der Stellvertretung wäre nicht gültig, da es das Stimmrecht in unzulässiger Weise aushöhlen würde. Das wäre auch so, wenn nur die Verwaltung als zulässige Vertretung gelten sollte.

Sie können Ihre Vertreterin über die Stimmabgabe detailliert instruieren oder sie frei entscheiden lassen. Wenn es um Beschlüsse geht, bei denen Sie vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (etwa wenn Sie zum Hauswart gewählt werden sollen), kann auch Ihre Stellvertreterin nicht für Sie abstimmen. Ist umgekehrt Ihre Vertretung bei einem Beschluss vom Stimmrecht ausgeschlossen, darf sie aber auch in Ihrem Namen nicht mitwirken.

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© Beobachter Ausgabe 10 vom 12. Mai 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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