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Eigentumswohnung

Wie verbindlich sind Vorverträge?

Text:
  • Jürg Keim
Ausgabe:
8/07

Frage: Ich wollte mir eine Eigentumswohnung kaufen. Ich schloss mit dem Generalunternehmer einen Reservationsvertrag ab und leistete eine Anzahlung von 20'000 Franken. Nun möchte ich die Wohnung aus persönlichen Gründen doch nicht. Bekomme ich das Geld zurück?

Das hängt in erster Linie davon ab, ob Ihr Reservationsvertrag öffentlich beurkundet wurde. Solche Vorverträge werden von Generalunternehmern (GU) fast immer verlangt, doch sind sie rechtlich völlig wertlos, wenn keine öffentliche Beurkundung erfolgte. Sie können Ihr Geld in diesem Fall zurückverlangen.

 

Da Sie aber die Anzahlung auf das Konto des GU geleistet haben, könnte es schwierig werden, den gesamten Betrag zurückzuerhalten. Der Verkäufer muss jedoch glaubhaft darlegen, dass er bereits Vorarbeiten geleistet und somit Ausgaben gehabt hat, wobei für die Erarbeitung einer Offerte nichts verlangt werden kann. Sollten Sie sich in Zukunft für ein Eigenheim entschliessen, verlangen Sie, dass Ihre Anzahlung auf ein Sperrkonto einbezahlt wird und dass der Vorvertrag öffentlich beurkundet wird.

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© Beobachter Ausgabe 8 vom 11. Apr 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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