Elektrokontrolle
Muss das sein?
Ich habe ein altes Haus gekauft, in dem wir seit drei Monaten wohnen. Nun will die regionale Netzbetreiberin die elektrischen Leitungen kontrollieren. Muss ich sie in mein Haus lassen?
Ja. Liegenschaftsbesitzer müssen elektrische Installationen, Geräte und Anlagen mindestens alle 20 Jahre prüfen lassen. Kürzere Fristen gelten etwa für Schulen, Spitäler oder Bauernbetriebe. Bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen: Hat es in den fünf Jahren, bevor Sie Eigentümer geworden sind, keine Nachprüfung gegeben, müssen Sie eine solche innert sechs Monaten durchführen lassen. Als verantwortliche Stelle beauftragt die Netzwerkbetreiberin eine Fachperson. Nach der Kontrolle erhält der Eigentümer der Liegenschaft mit dem Sicherheitsnachweis ein schriftliches Dokument, das er der Netzwerkbetreiberin weiterleiten muss. Die ist verpflichtet, die Kontrolldaten aller Liegenschaften elektronisch zu erfassen. Die Überprüfung muss unabhängig sein. Vornehmen dürfen sie nur Betriebe, die die Leitungen nicht erstellt, geändert oder repariert haben. Eine Liste der zugelassenen Firmen finden Sie auf der Website des Starkstrominspektorats: www.esti.ch.
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© Beobachter Ausgabe 21 vom 12. Okt 2011 - Alle Rechte vorbehalten







