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Elektrokontrolle

Muss das sein?

Text:
  • Verena Walther
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
21/11

Ich habe ein altes Haus gekauft, in dem wir seit drei Monaten 
wohnen. Nun will die regionale Netzbetreiberin die elektrischen Leitungen kontrollieren. Muss ich sie in mein Haus lassen?

Ja. Liegenschaftsbesitzer müssen elektrische In­stallationen, Geräte und Anlagen mindestens alle 20 Jahre prüfen lassen. Kürzere Fristen gelten 
etwa für Schulen, Spitäler oder Bauernbetriebe. Bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen: Hat es in den fünf Jahren, bevor Sie Eigentümer geworden sind, keine Nachprüfung gegeben, müssen Sie eine solche innert sechs Monaten durchführen lassen. Als ­verantwortliche Stelle beauftragt die Netzwerkbetreiberin eine Fachperson. Nach der Kontrolle erhält der Eigentümer der Liegenschaft mit dem Sicherheitsnachweis ein schriftliches Dokument, das er der Netzwerkbetreiberin weiterleiten muss. Die ist verpflichtet, die Kontrolldaten aller Liegenschaften elektronisch zu erfassen. Die Überprüfung muss unabhängig sein. Vornehmen dürfen sie nur Betriebe, die die Leitungen nicht erstellt, geändert oder repariert haben. Eine Liste der zugelasse­nen Firmen finden Sie auf der Website des Starkstrominspektorats: www.esti.ch.

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 12. Okt 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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