Diese Nacht im August 2005 wird Joe Imgrüth aus Weggis nie mehr vergessen: «Meine Frau war hochschwanger, als ein Murgang in unmittelbarer Nähe drei Häuser zerstörte.» Drei Tage darauf kam ihr Sohn zur Welt. Seither hat die Familie ein mulmiges Gefühl, wenn es zwei Tage hintereinander regnet: «Wir haben nicht direkt Angst, schlafen aber nicht so gut.»

Imgrüths Haus steht wie ein halbes Dutzend weitere Häuser am Laugneri-Hang in der roten Zone. «Rot» bedeutet erhebliche Gefährdung. Hier dürfen keine Bauten mehr errichtet oder erweitert werden. Seit neun Jahren leben sechs Dutzend Menschen mit dieser Unsicherheit.

Sie gehen unterschiedlich damit um. Andreas Erb besitzt mit seinen Geschwistern ein Haus, das sie von den Grosseltern geerbt haben. Es steht schon länger leer. «Bevor der Hang nicht geschützt ist, können wir es nicht mit gutem Gewissen vermieten», sagt Erb. Zwei, drei Interessenten habe es gegeben, die aber wegen der roten Zone einen deutlichen Mietzinsabschlag verlangten.

Eine Hangsicherung will auch Edgar Müller, der hier als Architekt ein Mehrfamilienhaus gebaut hat und selber Stockwerkeigentümer ist. Er sieht keine «übermässige Gefahr». Für alle ähnlich exponierten Hanglagen bestehe nämlich landesweit ein Restrisiko. Müller ist bereit, über einen sogenannten Perimeterbeitrag seinen Anteil an den geplanten Schutzbauten zu leisten.

Zurückhaltung vor dem Urnengang

Wer sich zur Situation am Laugneri-Hang zitieren lässt, tut dies mit Bedacht. Die Vorsicht hängt mit der Volksabstimmung zum «Masterplan Naturgefahren» zusammen, die in Weggis auf Ende November terminiert ist. Der Masterplan sieht über die nächsten zehn Jahre diverse Schutzbauten und Massnahmen in drei gefährdeten Gebieten vor. Die Kosten betragen rund 21 Millionen Franken; davon muss Weggis einen Drittel tragen. Das ist viel Geld für eine kleine Gemeinde mit einem Jahresbudget von 30 Millionen Franken.

Schon einmal haben die Weggiser ein millionenteures Dammprojekt am Laugneri-Hang an der Urne versenkt und damit die Betroffenen in die Bredouille gebracht: Nach dem verheerenden Unwetter 2005 wurde zwar direkt über dem betroffenen Gebiet ein Schutzdamm errichtet. Doch der schützt nur die eine Hälfte der Häuser.

Weil akute Gefahr im Verzug war, galt damals die sogenannte polizeiliche Generalklausel. Sie ermächtigt das Gemeinwesen zu entsprechenden Investitionen – ohne dass es diese vom Stimmbürger absegnen lassen muss. In einer zweiten Etappe war geplant, den 2007 erstellten Damm um etwa 100 Meter zu verlängern, um auch die anderen Liegenschaften zu schützen.

Dort wurde die unmittelbare Bedrohung aber tiefer bewertet und die polizeiliche Generalklausel durch den Kanton Luzern ausdrücklich verneint. Es dauerte bis 2009, ehe es zur Volksabstimmung über die Dammverlängerung kam. Alle Bewilligungsbehörden waren für das Projekt.

Doch die Verantwortlichen schossen ein Eigentor: Sie genehmigten den Bau eines Mehrfamilienhauses direkt unterhalb des Damms, weil die Bauherrin den Dammsockel finanzieren wollte. Der Deal wurde von den Weggisern gar nicht goutiert und mit grossem Mehr abgelehnt.

Seither gibt es am Laugneri-Hang eine Zweiklassengesellschaft. Eine unhaltbare Situation. Mehrere Eigentümer wollten nicht mehr zuwarten und haben verkauft – zu deutlich tieferen Preisen als ausserhalb der roten Zone.

«Wir sind verpflichtet, alle unsere Bürger vor Naturgefahren zu schützen», sagt Baptist Lottenbach, Gemeindeammann von Weggis. Stimmen die Bürger den beiden Vorstudien zum Masterplan zu, werde das detaillierte Bauprojekt samt Schutzdämmen, Felssicherungen und Fangnetzen in drei gefährdeten Gebieten erarbeitet.

Die Eigentümer der künftig geschützten Häuser müssen neu einen Perimeterbeitrag zahlen. Für Lottenbach ist das abstimmungsentscheidend: «Wer von den Schutzmassnahmen profitiert, soll sich entsprechend an den Kosten beteiligen. Wird eine Liegenschaft aus der roten Zone entlassen, überwiegen die Vorteile bei weitem.»

Schöne Aussicht, düstere Perspektive: Weil der Laugneri-Hang rutscht, müssen Hausbesitzer ihr Zuhause aufgeben.

Quelle: Mischa Christen
«Akute Gefährdung von Menschenleben»

Das alles ist wenig bestritten, im Gegensatz zur Rückbauverfügung der Gemeinde Weggis für fünf Häuser im benachbarten Gebiet Horlaui, wo zehn Bewohner bereits ausziehen mussten. Seit 1. August dürfen die Häuser nicht mehr betreten werden, obwohl weiterhin Rekurse gegen die Abbruchverfügungen laufen. «Wir mussten handeln, weil ein geologisches Gutachten eine akute Gefährdung von Menschenleben bestätigt», sagt Lottenbach.

Das Problem im steilen Uferabschnitt über dem Vierwaldstättersee sind mehrere frei stehende Felssäulen direkt oberhalb der Häuser. Teilweise sind die Felstürme über zehn Meter hoch. Die tonnenschweren Brocken könnten jederzeit abbrechen und die Häuser am Hang plattmachen, warnen Gutachter. Es scheint, als holten die Sünden der Vergangenheit die Gemeinde Weggis ein. Zu lange waren Bauten an den begehrten, aber heiklen Hanglagen bewilligt worden. Solvente Zuzüger versprachen höhere Steuereinnahmen. Dabei gab es schon im Jahr 1986 ein geotechnisches Gutachten, das auf deutliche Rutschbewegungen hinwies.

Werden weitere Hausbesitzer enteignet?

Die Abbruchverfügung für Häuser, die in der Horlaui seit Jahrzehnten unbeschadet stehen, hat hohe Wellen in den Medien geworfen. Wer an prächtiger Lage wohnt und nun wegmuss, macht seinem Ärger verständlicherweise Luft. Noch unklar ist, wer was zahlt.

Politisch wird die Enteignung bereits von der SVP Weggis bekämpft. Sie kritisiert die Abbruchverfügung. Die Begründung: Es werde nun ja ein Teil der gefährlichen Felssäulen abgetragen, ehe man die fünf Häuser zurückbaue. Man hätte daher besser diese Sicherungsarbeiten abgewartet und dann neu beurteilt, ob ein Abbruch noch angebracht sei. Zudem schaffe man ein Präjudiz für die anderen in der roten Zone liegenden Gebäude. So bestehe die Gefahr, dass man auch jene enteigne.

Gemeindeammann Lottenbach widerspricht: «Eine Vollsicherung der Horlaui ist nicht finanzierbar. Auch nach dem Felsabtrag bleibt das Gebiet in der roten Zone.» In den beiden anderen Gebieten sei dies dank den nun vorgesehenen Massnahmen anders und die Gefährdung aktuell geringer. Und: «Weitere Enteignungen sind nicht notwendig.»

Weggis ist vielerorts: Risikogebiete und Gefahrenkarten

In Weggis stehen rund 30 Liegenschaften in der roten Zone, wo laut Gesetz keine Bauten und Anlagen mehr errichtet werden dürfen. Bauten in den roten Zonen wurden in der Regel erstellt, bevor Kantone und Gemeinden die Gefahrenkarten ihrer Risikogebiete ausarbeiteten. Mittlerweile verfügen 93 Prozent der Schweizer Gemeinden über Gefahrenkarten. Eigentlich hätten alle Gemeinden schon Ende 2011 so weit sein sollen.

Wie viele Gebäude schweizweit in roten Zonen stehen, weiss man noch nicht, es gibt erst Zahlen zu einigen Kantonen: 551 sind es in Bern, 380 in Graubünden und 300 bis 500 in Luzern. Im Auftrag des Bundes sollen nun alle Häuser in Gebieten mit erheblicher Gefährdung erfasst werden. Das wird überall dort schmerzhaft, wo man sich mit den Gefahrenkarten viel Zeit gelassen und Bauten – oft wider besseres Wissen – an exponierten Lagen bewilligt hat.

Aus den Gefahrenkarten leiten sich konkrete Schutzmassnahmen, Auflagen oder Beschränkungen bis hin zu Bauverboten ab. Wo es gar nicht anders geht, werden Menschen umgesiedelt. Dabei gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip: Die öffentliche Hand subventioniert Schutzprojekte nur dann, wenn der Wert der geschützten Bauten mindestens so hoch ist wie die Kosten der Schutzmassnahmen.