Hauskauf
Wer zahlt für die Verschreibung?
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- Stock-Kollektion colourbox.com
- Ausgabe:
- 13/10
Frage: Ich stehe mitten in den Kaufverhandlungen über ein Haus. Im Vertragsentwurf der Verkäufer steht, dass ich als Käufer sämtliche Verschreibungskosten bezahlen soll. Ist das üblich?
In einigen Kantonen ist es tatsächlich üblich, dass die Käuferschaft die Gebühren für die Beurkundung des Vertrags und die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch trägt. In anderen Kantonen teilen sich die Parteien diese Kosten normalerweise. Entscheidend ist, dass diese Regelungen nicht zwingend sind. Obwohl jeder Kaufvertrag über eine Immobilie öffentlich beurkundet werden muss, steht es den Parteien frei, den Vertragsinhalt selber zu formulieren. Sie können also frei entscheiden, wer die Verschreibungskosten bezahlt. Hauptsache ist, sie sind sich einig.
Dass der Käuferschaft – wie in Ihrem Fall – ein vorformulierter Vertrag vorgelegt wird, ist ebenfalls üblich. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Dieser Vertrag lässt sich an Ihre Bedürfnisse anpassen. Teilen Sie der Verkäuferschaft mit, welche Punkte Ihnen nicht passen. Ist es Ihnen sehr wichtig, den Zuschlag für das Haus zu erhalten, sollten Sie auch mit einem vertraglichen Kompromiss leben können.
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© Beobachter Ausgabe 13 vom 23. Jun 2010 - Alle Rechte vorbehalten
Hauskauf
Wer zahlt für die Verschreibung?
Frage: Ich stehe mitten in den Kaufverhandlungen über ein Haus. Im Vertragsentwurf der Verkäufer steht, dass ich als Käufer sämtliche Verschreibungskosten bezahlen soll. Ist das üblich?
In einigen Kantonen ist es tatsächlich üblich, dass die Käuferschaft die Gebühren für die Beurkundung des Vertrags und die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch trägt. In anderen Kantonen teilen sich die Parteien diese Kosten normalerweise. Entscheidend ist, dass diese Regelungen nicht zwingend sind. Obwohl jeder Kaufvertrag über eine Immobilie öffentlich beurkundet werden muss, steht es den Parteien frei, den Vertragsinhalt selber zu formulieren. Sie können also frei entscheiden, wer die Verschreibungskosten bezahlt. Hauptsache ist, sie sind sich einig.
Dass der Käuferschaft – wie in Ihrem Fall – ein vorformulierter Vertrag vorgelegt wird, ist ebenfalls üblich. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Dieser Vertrag lässt sich an Ihre Bedürfnisse anpassen. Teilen Sie der Verkäuferschaft mit, welche Punkte Ihnen nicht passen. Ist es Ihnen sehr wichtig, den Zuschlag für das Haus zu erhalten, sollten Sie auch mit einem vertraglichen Kompromiss leben können.
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