Liegenschaftskauf
Vom Vertrag zurücktreten?
Frage: Wir haben vor vier Tagen einen Kaufvertrag für eine Liegenschaft unterzeichnet und öffentlich beurkunden lassen. Nun haben wir für ein anderes Objekt ein besseres Angebot erhalten. Können wir innert sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten?
Nein! Nur bei Haustürgeschäften ist eine siebentägige Widerrufsfrist vorgesehen. Mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags haben Sie sich gegenüber Ihrer Vertragspartei in verbindlicher Weise verpflichtet. Sofern Ihr Vertrag keine ausdrückliche Rücktrittsklausel für den Käufer vorsieht (wovon generell auszugehen ist), sind Sie somit auf Kulanz Ihres Vertragspartners angewiesen. Hingegen hat der Verkäufer die Möglichkeit, Ihnen sofort den Rücktritt anzuzeigen und die Liegenschaft jemand anderem zu verkaufen, falls Sie den Kaufpreis nicht innert der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlen. In diesem Fall blüht Ihnen jedoch eine Schadenersatzklage, wobei sich die Schuld nach der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Preis berechnet, zu dem der Verkäufer die Sache in guten Treuen weiterverkauft hat.
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© Beobachter Ausgabe 6 vom 14. Mär 2007 - Alle Rechte vorbehalten

