Der eingeschriebene Brief war ein Schock für Irma Gerber*: Der Vermieter schickte ihr die Kündigung. Er machte Eigenbedarf geltend, da sein Sohn fürs Studium nach Zürich ziehen wolle.

Gerber forderte darauf eine Mieterstreckung für ihre kleine Parterrewohnung – und hatte Erfolg. Da die 80-Jährige gesundheitsbedingt auf eine treppenlose Wohnung angewiesen ist und es besonders schwer hat, innert der Kündigungsfrist Ersatz zu finden, darf sie weitere vier Monate bleiben.