Anna Kaufmann* hatte eigens noch nachgefragt, ob ihre zweijährige Mitgliedschaft für 160 Franken für alle Mietverträge ihrer Firma gilt. Nicht einmal eine Stunde später antwortete die Mieterschutz Schweiz MSS GmbH: «Die Dienstleistungen stehen Ihnen für sämtliche in der Schweiz gemieteten Objekte zur Verfügung.» Mittlerweile fragt sie sich, was für ein Angebot sie da unterschrieben hat. Kaufmann fiel – wie so viele andere, die sich beim Beobachter-Beratungszentrum melden – auf die Masche des Mieterschutzes Schweiz herein.

«Nie ging jemand ran»

Die Firma profitiert davon, dass Ratsuchende sie mit dem renommierten Mieterverband verwechseln. Opfer bemerken den Irrtum meist erst, wenn sie Hilfe benötigen: Die Mieterschützer sind telefonisch nicht erreichbar, auf Reklamationen reagieren sie aggressiv und mit fristloser Kündigung. So war das auch bei Anna Kaufmann. Weil sie eine Frage hatte, wählte sie die Nummer der Mieterschutz-Hotline – bei der sie als Mitglied Fr. 3.50 pro Anruf und Minute für die Beratung hätte zahlen müssen. So weit kam es nicht. «Ich habe an fünf aufeinanderfolgenden Tagen angerufen. Nie ging jemand ans Telefon», erzählt Anna Kaufmann. Ihre Bitte per Fax, die Firma möge sich melden, blieb unbeantwortet. Darauf kündigte Kaufmann ihre Mitgliedschaft.

Tipp: Informieren Sie sich, bevor Sie einen Vertrag eingehen

Prüfen Sie das Angebot des «Schweizerischen Mieterschutzes» detailliert aufgrund der Angaben im Internet, ob es Ihren Vorstellungen entspricht. Vergleichen Sie das Angebot auch mit dem des Schweizerischen Mieterverbandes. Was wird Ihnen geboten, welche Beratungen (Mail und Telefon) sind im Jahresabonnement inklusive und welche Auskünfte werden zusätzlich verrechnet und zu welchen Minutentarifen.

Plötzlich reagierte die Firma, hinter der Yulia Strässle aus Rorschach SG steht: «Wir müssen die Helpline nicht für Sie freihalten», hiess es in einer E-Mail. Kaufmanns Mitgliedschaft werde per sofort gekündigt, der Mitgliederbeitrag nicht zurückerstattet. Woraufhin Kaufmann Strässles Mieterschutz betrieb.

Bei der Kündigung stützt sich Strässles Firma auf eine abenteuerliche Klausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Die Kündigung erhält, wer «den Interessen des Mieterschutzes zuwiderhandelt». Eine solche Kündigung ist nicht gültig. Auf Fragen des Beobachters zum aktuellen Fall wollten weder Yulia Strässle noch ihre Firma antworten.

*Name geändert