Mietrecht

Zu früh gefreut

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Pixelquelle
Ausgabe:
24/07

Neu soll die Miete an die allgemeine Teuerung gekoppelt werden. Was als Durchbruch gefeiert wird, birgt für Mieter einige Risiken.

(Bild: Pixelquelle)

«Durchbruch erzielt», hiess es Mitte November euphorisch. Der Kompromiss, den Bundesrätin Doris Leuthard mit Mieter- und Hauseigentümerverband ausgehandelt hat, soll die ersehnte Verbesserung bringen: Die Mieten werden nicht mehr mit jeder Hypozinserhöhung grosse Sprünge machen, sondern in kleinen Schritten mit der Teuerung steigen. Ein System von Vergleichsmieten soll zeigen, welche Mieten missbräuchlich sind. Und die Vermieter haben weniger administrativen Aufwand. Gewinner, so weit das Auge reicht.

Bei genauerem Hinsehen zeigen sich aber auch Gefahren. Erste Gefahr: Vermieter kündigen häufiger, und die Mieten steigen. Sieht ein Vermieter im Kataster der Vergleichsmieten, dass seine Mietzinse unter der Missbrauchsgrenze liegen, wird er versucht sein, mehr zu verlangen. Das kann er aber nur, wenn er neue Verträge schliesst. Darum wird er den alten Mietern kündigen und neue suchen, die höhere Mieten akzeptieren. Geschieht das auf breiter Front, steigt das Mietzinsniveau. Das Bundesgericht hat solches Vorgehen ausdrücklich als zulässig erklärt. «Das wird nicht zu mehr Kündigungen führen», sagt Monika Sommer, Vizedirektorin des Hauseigentümerverbands. «Vermieter haben mit Mieterwechseln viel zu viel Aufwand.» Anders Anita Thanei, Präsidentin des Deutschschweizer Mieterverbands: «Falls das Bundesgericht solche Änderungskündigungen auch unter dem neuen Recht akzeptiert, muss der Gesetzgeber sie untersagen.»

Zweite Gefahr: Treuwidriges Verhalten wird belohnt. Neu dürfen Mieter nur noch kurz nach Vertragsschluss missbräuchliche Mieten anfechten. «Deshalb werden wir den Mietern empfehlen, den Anfangsmietzins häufiger anzufechten als heute», sagt Niklaus Scherr, Geschäftsleiter des Mieterverbands des Kantons Zürich. Das heisst aber, dass der Mieter einen Vertrag unterschreibt, den er gleich danach vor Mietamt als inakzeptabel bezeichnet. Keine gute Basis für ein harmonisches Mietverhältnis.

Doch das sind Probleme von morgen: Der Mietrechtskompromiss muss noch durchs Parlament und ein mögliches Referendum bestehen. Ein Durchbruch, der Mietern wirklich etwas bringt, ist in weiter Ferne.

© Beobachter Ausgabe 24 vom 21. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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