Mietwohnung
Kein Geld für die Kaution?
Wer als Mieter nicht flüssig genug ist, um das Mietzinsdepot zu bezahlen, kann auf eine Garantie eines professionellen Anbieters zurückgreifen. Gratis ist das natürlich nicht.

Bescheidene Verhältnisse: Da wird das Mietzinsdepot oft zum unbezahlbaren Problemfaktor.
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Endlich liegt der heiss ersehnte Mietvertrag unterschriftsbereit vor Franca Vögtlin (Name geändert). Nach langem Suchen hat die junge Frau ihre allererste Wohnung gefunden, für bezahlbare 1300 Franken pro Monat. Weniger bezahlbar ist für sie das happige Mietzinsdepot: Ihr Vermieter geht an die gesetzliche Limite und verlangt drei Monatsmieten.
Oft berechnen Wohnungssuchende rauf und runter, welcher Mietzins für sie maximal tragbar ist – aber die Kaution vergessen oder verdrängen sie. Oder sie sind überrascht, wie lange sich die alte Hausverwaltung Zeit mit der Rückzahlung des Depots lässt (siehe nachfolgender Kasten «Das Warten aufs Depot»). Wer dann nicht auf einen Sparbatzen zurückgreifen kann, braucht Alternativen. Solche werden professionell vor allem unter dem Begriff «Mietzinsgarantien» angeboten: Die Anbieterin verbürgt sich gegenüber dem Vermieter bis zur Kautionshöhe für die Bezahlung von Schäden und Ausständen des Mieters bei dessen Auszug. Der Mieter zahlt der Anbieterin dann eine Grundgebühr sowie jeweils pro Jahr um die fünf Prozent der Kautionssumme. Der Vermieter muss mit dieser Art der Sicherstellung einverstanden sein.
Wichtig: Mietzinsgarantien sind keine Versicherungen. Bezahlt die Gesellschaft Mieterschulden, die nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind – zum Beispiel grobfahrlässig verursachte Schäden oder auch Mietzinsausstände –, so greift sie auf den Mieter zurück. Trotzdem kosten Mietzinsgarantien eine Stange Geld, denn die Anbieter tragen das Risiko zahlungsunfähiger Mieter. Und sie wollen neben der Kostendeckung natürlich auch einen Gewinn erwirtschaften. Immerhin legen sie ihre Prämien vorbildlich offen: Auf den jeweiligen Internet-Plattformen findet man simple Berechnungstools, so dass sich der Blick ins Kleingedruckte – zumindest bezüglich Prämien – erübrigt.
Es gibt eine soziale Alternative
Die zwei grössten Anbieter solcher Sicherheiten sind Swiss-Caution und der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV), der hierfür mit der Zürich-Versicherung zusammenspannt. Die Prämien der beiden Konkurrenten sind einigermassen vergleichbar, wobei das Angebot des HEV fast durchwegs etwas günstiger ist. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren müsste Franca Vögtlin für ihre Kaution von 3900 Franken etwa bei Swiss-Caution insgesamt 1134 Franken bezahlen, bei der Zürich-Versicherung 1080 Franken. Bei einer 8000-fränkigen Kaution und zehn Jahren Laufzeit wären es 4200 Franken bei Swiss-Caution im Vergleich zu 3800 Franken bei der «Zürich».
Um sich anderweitige Überraschungen zu ersparen, lohnt sich das Studieren der allgemeinen Versicherungsbedingungen: Da entdeckt man etwa die happige Gebühr von 100 Franken, die Swiss-Caution für eine Mahnung der Jahresprämie erhebt.
Je nach Vertragsdauer deutlich günstiger als die beiden führenden professionellen Anbieter ist die Stiftung Edith Maryon in Basel: Hier bezahlt der Mieter eine einmalige Einlage von 15 Prozent der Kautionshöhe in den Solidaritätsfonds, dazu eine Einschreibgebühr von 200 Franken. Spätestens ab einer fünfjährigen Mietdauer fährt man bei dieser sozial ausgerichteten Institution günstiger als bei der gewinnorientierten Konkurrenz.
Am attraktivsten ist es aber immer noch, wenn man eigenes Geld für die Kaution zur Verfügung hat, mit dem man dann immerhin noch einen Sparkontozins erwirtschaftet. Franca Vögtlin hat sich die 3900 Franken von ihrem Vater ausleihen können – freundlicherweise zinslos.
Das Warten aufs Depot
Mieter müssen oft monatelang auf die alte Kaution warten. Denn der Ex-Vermieter wird sie erst freigeben, wenn er keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Die Nebenkosten muss er nicht sofort abrechnen, so kommt die Nachforderung oft erst ein, zwei Monate nach Ende der Abrechnungsperiode (meist 30. Juni). Der Vermieter darf das Depot in Höhe des mutmasslichen Forderungsbetrags zurückhalten. Soweit keine Forderungen mehr da sind oder entstehen können, muss er die Kaution innert ein bis zwei Monaten freigeben. Weigert er sich, kann der Mieter ihn vor die Schlichtungsstelle für Mietsachen ziehen. Oder – einfacher – man wartet ab: Ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses muss die Bank die Kaution auszahlen, wenn der Vermieter nicht auf dem Rechtsweg eine Forderung gegen den Mieter geltend gemacht hat.
Links zu den im Text erwähnten Anbietern
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© Beobachter Ausgabe 11 vom 27. Mai 2009 - Alle Rechte vorbehalten





