aktualisiert am 02. Sep 2009 14:50Referenzzinssatz
Der Mietzins sinkt weiter
Seit 2. September liegt der Referenzzinssatz der Nationalbank bei nurmehr 3 Prozent. Spätestens jetzt sollten sich Mieter um die Senkung ihres Mietzinses kümmern.
Mieter können sich freuen: Der für die Mieten massgebliche Referenzzinssatz ist innert eines Jahres bereits zweimal gesunken: Zuerst im Juni und jetzt wieder um jeweils 0,25 Prozent.
- Mieter, die bereits im Juni dieses Jahres eine Senkung gefordert und vom Vermieter zugesprochen bekamen, können nun erneut eine Senkung von netto 2,91 Prozent verlangen. Netto bedeutet, dass der Vermieter von diesem Betrag noch die Teuerung sowie die allgemeine Kostensteigerung abziehen darf. Dabei gilt aber zu beachten, dass diese Senkung erst auf den nächsten Kündigungstermin geltend gemacht werden kann, wobei der Brief vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen muss. Das ganze Senkungsprozedere muss also wiederholt werden.
- Für Mieter, die im Juni keine Mietzinsanpassung vorgenommen haben, dürfte sich dies in den meisten Fällen spätestens jetzt lohnen.
Einzig Mietverträge, die noch auf einem Zinsfuss von 3 Prozent beruhen, kommen nicht in den Genuss einer Mietzinssenkung: Diese Mieter müssen sogar mit einer Erhöhung rechnen – nämlich um die Anpassung an die Teuerung und die Kostensteigerung. Damit das Senkungsbegehren nicht zum Bumerang wird, sollten Mieter darum einen allfälligen Anspruch selber berechnen, bevor sie ihr Senkungsbegehren an den Vermieter stellen: zum Mietzinsrechner.
Musterbrief Senkungsbegehren
Ein entsprechendes Senkungsbegehren an den Vermieter finden Sie auf HelpOnline.
Referenzzinssatz
Seit dem 10. September 2008 gilt für die Anpassung der Mietzinse der für die ganze Schweiz massgebliche Referenzzinssatz. Dieser Referenzzinssatz stützt sich auf den Durchschnittszinssatz sämtlicher inländischen Hypothekarforderungen der grösseren Schweizer Banken und wird vierteljährlich neu berechnet. Bei seiner Einführung betrug der massgebliche Zinssatz 3,5 Prozent. Innert eines Jahres ist der Referenzzins nun zweimal gesunken – seit dem 2. September 2009 liegt er bei 3 Prozent.
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© Beobachter Ausgabe 19 vom 17. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten






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Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?