aktualisiert am 01. Dez 2011 10:47Referenzzinssatz
Mieten wird billiger!
- Text:
- Patrick Strub
- Bild:
- Thinkstock Kollektion
Der Referenzzinssatz wurde von 2,75 auf 2,5 Prozent reduziert. Mieter sollten sich nun um die Senkung ihres Mietzinses kümmern.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 1. Dezember bekanntgegeben, dass der hypothekarische Referenzzinssatz weiter sinkt: von 2,75 auf 2,5 Prozent. Mietzinsen, die auf den bisher massgeblichen 2,75 Prozent basieren, reduzieren sich dadurch um 2,91 Prozent. Dagegen verrechnen kann der Vermieter allerdings die seit der letzten Mietzinsanpassung aufgelaufene Teuerung und allgemeine Kostensteigerung.
Achtung: Die meisten Vermieter reduzieren die Mietzinsen nicht automatisch, sondern erst, wenn sie von ihren Mietern dazu aufgefordert werden. Dabei gilt aber zu beachten, dass diese Senkung erst auf den nächsten Kündigungstermin geltend gemacht werden kann, wobei der Brief vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintreffen muss.
Musterbrief Senkungsbegehren
Verlangen Sie von Ihrem Vermieter die Ihnen zustehende Senkung: Das genaue Vorgehen sowie ein entsprechendes Senkungsbegehren an den Vermieter finden Sie auf HelpOnline.
Anzeige:
© Beobachter Online 01. Dez 2011 - Alle Rechte vorbehalten






Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?