Stephan Weiler
Neue Wohnung, neues Glück?
Ex-Mister-Schweiz Stephan Weiler zieht in eine eigene Bleibe. Wir sagen ihm, was zu tun ist, wenn seine Freundin mitkommt.

Er zieht aus dem elterlichen Heim aus: Stephan Weiler, 25
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Jetzt wollen Sies wissen, Herr Weiler. Am Ende Ihres Amtsjahres als offiziell schönster Mann der Schweiz krempeln Sie die Ärmel hoch, packen und schleppen Bananenkisten aus dem elterlichen Haushalt und richten Ihre erste eigene Wohnung ein.
Ob Ihre Freundin mit ins neue Heim zieht, ist derzeit noch unklar. «Offiziell nicht», lassen Sie sich entlocken. Ihre Jasmin werde aber als «Dauergast» oft bei Ihnen anzutreffen sein. Soso. Sie können ja von Glück reden, leben Sie nicht 100 Jahre früher. Da herrschten noch andere Sitten und Gebräuche. Häufiger Damenbesuch in einer Junggesellenwohnung? Und erst noch nach 20 Uhr? Undenkbar! Auch das Zusammenleben ohne Trauschein war bei Strafe verboten. Als letzter Kanton hat das Wallis vor gerade einmal 13 Jahren das Konkubinatsverbot abgeschafft.
Die alten Zeiten sind zum Glück vorbei, und dem «Dauergastverhältnis» mit Ihrer Freundin steht rechtlich grundsätzlich nichts im Wege. Aber aufgepasst: Achten Sie im Alltag auf vermeintliche Kleinigkeiten. Haben nämlich Wimpernzange, Körperlotion, Konturenstift, Haarspülung, Reservejeans, bequeme Schuhe, Eau de Parfum, Yogamatte, Handy-Ladegerät und anderes, worauf eine Frau unter keinen Umständen verzichten kann, Ihren eigenen Hausrat auf die Hälfte des verfügbaren Platzes oder weniger zurückgedrängt, so ist dies ein untrügliches Zeichen dafür, dass das «Dauergastverhältnis» auf direktem Weg ist, sich stillschweigend in ein Konkubinat zu verwandeln.
Den Vermieter informieren
Dann müssen Sie unverzüglich handeln und bei Ihrem Vermieter eine schriftliche Zustimmung einholen. Sonst droht Ihnen Ärger.
Verweigern darf Ihnen der Vermieter sein Einverständnis allerdings nur, wenn die Wohnung für zwei Personen zu klein wäre. Und in Ihrem Fall wäre eine Einwilligung eine reine Formsache, denn in Ihrer Vierzimmerwohnung ist genug Platz für zwei.
Was Paare ohne Trauschein sonst noch wissen sollten, wenn sie gemeinsam eine Wohnung beziehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber «Zusammen leben – zusammen wohnen». So kann auf die Dauer fast nichts schiefgehen.
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© Beobachter Ausgabe 10 vom 14. Mai 2009 - Alle Rechte vorbehalten



