Ja. Als Mieterin müssen Sie spätestens beim Auszug Wohnungsrückgabe Welche Schäden müssen Mieter zahlen? den sogenannten kleinen Unterhalt besorgen. Dazu gehört auch, gewisse Kleinteile zu ersetzen – zumindest, sofern der entsprechende Gegenstand im Handel erhältlich und nicht allzu teuer ist. Neben dem Duschschlauch zählen etwa auch Zahngläser, Seifenschalen, WC-Deckel, Backbleche, Glühbirnen oder Neonröhren grundsätzlich zum kleinen Unterhalt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Gegenstand alt und seine Lebensdauer bereits abgelaufen ist.

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Nicht zum kleinen Unterhalt gehören in der Regel etwa Zahnglashalter, Sonnenstoren-Gurten oder Vorhangstangen. Sie gehen zu Lasten des Vermieters – es sei denn, Sie tragen ein Verschulden daran, dass der Gegenstand kaputtging. Dann müssen Sie sich im Rahmen der restlichen Lebensdauer der Sache an den Kosten beteiligen.

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Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht»

Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht», welche Arbeiten in der Wohnung Mieter selber ausführen und wie viel sie an den Kosten für den sogenannten «kleinen Unterhalt» beitragen müssen.

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