Zahlen Mieter für den Schlauch?
Frage: Ich gebe meine Wohnung nach 30 Jahren ab. Der Vermieter fordert, dass ich den defekten Duschschlauch ersetze. Zu Recht?
aktualisiert am 26. Februar 2021 - 09:00 Uhr
Ja. Als Mieterin müssen Sie spätestens beim Auszug den sogenannten kleinen Unterhalt besorgen. Dazu gehört auch, gewisse Kleinteile zu ersetzen – zumindest, sofern der entsprechende Gegenstand im Handel erhältlich und nicht allzu teuer ist. Neben dem Duschschlauch zählen etwa auch Zahngläser, Seifenschalen, WC-Deckel, Backbleche, Glühbirnen oder Neonröhren grundsätzlich zum kleinen Unterhalt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Gegenstand alt und seine Lebensdauer bereits abgelaufen ist.
Nicht zum kleinen Unterhalt gehören in der Regel etwa Zahnglashalter, Sonnenstoren-Gurten oder Vorhangstangen. Sie gehen zu Lasten des Vermieters – es sei denn, Sie tragen ein Verschulden daran, dass der Gegenstand kaputtging. Dann müssen Sie sich im Rahmen der restlichen Lebensdauer der Sache an den Kosten beteiligen.
Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht», welche Arbeiten in der Wohnung Mieter selber ausführen und wie viel sie an den Kosten für den sogenannten «kleinen Unterhalt» beitragen müssen.
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1 Kommentar
Wahrscheinlich sind Niederspannung Fluoreszenzröhren (230V) und nicht Hochspannung Neonröhren (normalerweise mehrere 1000V) meist bei Werbetafeln von Firmen, gemeint.