Tagsüber im Job, abends Vermieter – das gibt es häufig: Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten, Studenten, die ein Zimmer untervermieten. Sie alle gehen Mietverträge ein, mündlich oder schriftlich. Und für sie alle gilt das Mietrecht gleichermassen. Doch gerade ein Mietverhältnis auf privater Ebene sollte sich nicht immer nur nach Paragraphen richten: Da können Mieter wie Vermieter auch einmal fünf gerade sein lassen und nicht stur auf ihrem Recht beharren.

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Dennoch: Wer zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht einhält – und sei es nur aus Nichtwissen –, muss allenfalls mit happigen Konsequenzen rechnen. Wir stellen hier die häufigsten Fehler der sogenannten Feierabend-Vermieter vor. Das Beobachter-Beratungszentrum widmet sich dem Thema regelmässig – und gibt Ratschläge, was beide Parteien tun können, um Ärger zu vermeiden.