Garten
Was gefällt, ist nicht immer erlaubt
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Wenn es draussen blüht und spriesst, sind Hobbygärtner nicht mehr zu halten. Doch dem blinden Eifer im grünen Paradies kommen oft Recht und Ordnung in die Quere: Szenen eines Gärtnerlebens.
Die Freude war gross, als Daniel Bohnenblust und Familie in ein altes Haus mit Bauerngarten, Magerwiese und Pergola einziehen durften. Bohnenblust - den Kopf voller Ideen - freute sich auf handfeste Arbeiten im Aussenbereich. Er wollte sogleich Hand anlegen und Neuanpflanzungen, Um- und Neubauten in Angriff nehmen. Sogar Nutztiere wollte er anschaffen. Aber halt: Die Freiheiten im eigenen Garten sind nicht grenzenlos - im Gegenteil. Höchste Zeit also, den Mann zu bremsen und seine wichtigsten Rechtsfragen zu beantworten:
«Ordnung ist das halbe Leben: Darf ich im Garten einen Geräteschuppen und einen Velounterstand aufbauen und unser Wohnmobil auf dem Vorplatz stationieren?»
Grundsätzlich benötigen alle künstlich hergestellten und mit dem Boden nicht nur vorübergehend fest verbundenen Objekte eine Baubewilligung, und es müssen Grenzabstandsvorschriften eingehalten werden. Nehmen Sie vor der Baugesucheingabe mit Ihrer Gemeinde Kontakt auf. In vielen Gemeinden sind Wohnmobile, Wohnwagen oder grosse Zelte, die länger als zwei Monate auf dem gleichen Grund stehen, bewilligungspflichtig.
«Hilfe! Mein Nachbar pflegt seinen englischen Rasen mit reichlich Unkrautvertilger. Zugleich schaut er böse auf meine blühenden Gräser und Kräuter, nennt sie frech Unkräuter. Darf er mir da dreinreden? Der Anblick seines gepützelten grünen Teppichs ist für mich auch keine Augenweide.»
Beide Parteien dürfen ihre eigene Gartenkultur pflegen. Sie und Ihr Nachbar sollten sich in gegenseitiger Toleranz üben und die unterschiedlichen Auffassungen von einem schönen Garten respektieren. Und denken Sie auch an Folgendes, Herr Bohnenblust: Abwertende Bemerkungen sind fehl am Platz, denn gute nachbarschaftliche Beziehungen tragen entscheidend zur Freude am Garten bei.
«Bald ist Himbeerzeit. Dürfen meine Kinder die süssen Beeren des Nachbarn pflücken? Seine Sträucher reichen weit in meinen Garten hinein.»
Das sogenannte Anriesrecht erlaubt Ihren Kindern, reife Früchte zu ernten, die an Ästen wachsen, die in Ihren Garten ragen.
«Meine Frau ist Kunstschaffende. Sie möchte eine drei Meter hohe Skulptur im Garten aufstellen. Ist das möglich? Oder muss sie die Nachbarn fragen?»
Nachbarn fühlen sich geschätzt, wenn man ihnen von solchen Plänen erzählt und sie nicht gleich vor Tatsachen stellt. Ihre Frau sollte zudem einen Platz wählen, an dem das Kunstwerk den Nachbarn weder die Sonne auf dem Sitzplatz verdeckt noch die Aussicht auf die Berge verstellt. Sicherheitshalber sollte sie auf der Bauverwaltung der Gemeinde nach Grenzabstandsvorschriften und einer allenfalls nötigen Baubewilligung fragen, denn jeder Kanton und jede Gemeinde hat eigene Vorschriften.
«Meine Kinder wünschen sich ein paar Hühner, am liebsten mit Hahn. Ich dagegen sähe gerne zwei bis drei Schafe auf der Wiese. Das leise Bimmeln der Glöckelein würde meiner Seele guttun. Wie steht es generell mit Tieren?»
In vielen Wohngebieten ist eine vorschriftsgemässe Nutztierhaltung erlaubt. Sie müssen jedoch eine Fülle von Vorschriften einhalten, und die Tiere dürfen die Wohnqualität der Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigen. Wenn Sie nun Ihre Kinder beziehungsweise die Hühner mit einem Hahn glücklich machen wollen, werden Sie Ihren Nachbarn wahrscheinlich innerhalb weniger Tage zur Weissglut treiben. Da nützt es wenig, wenn Sie den Hahn nachts einsperren. Er wird ab vier Uhr morgens freudig den Tag ankündigen - weit über Ihr Quartier hinaus hörbar. Neben dem Lärm kann auch der von Tieren verursachte Geruch oder ihr Kot das nachbarschaftliche Zusammenleben strapazieren.
«Auf meiner Pergola ranken Weintrauben. Schön wäre es, wenn ich im Herbst eigenen Schnaps brennen dürfte. Ist das okay?»
Sie dürfen die Früchte jederzeit selber einlegen beziehungsweise einmaischen. Es ist aber nicht erlaubt, diese Maische selber zu einer Spirituose zu brennen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich an eine der rund 360 konzessionierten Lohnbrennereien zu wenden (Kontakt: Schweizer Brennerverband, Telefon 031 829 39 23; www.brennerverband.ch).
«Ich habe gehört, dass Eiben giftig sind. Wie gefährlich sind sie für meine kleinen Kinder?»
Die Beeren, Samen und Nadeln der weit verbreiteten Eibe sind tatsächlich giftig. Wer gar Zweige kaut, wird schnell Bauchweh und Atemprobleme bekommen. Unregelmässiger Puls und Kreislaufschwäche sind weitere Anzeichen für eine Vergiftung. Dass Kinder Zweige kauen, ist aber eher unwahrscheinlich.
Es ist wichtig, dass Ihre Kinder informiert sind und wissen, dass sie nicht einfach alles in den Mund stecken dürfen. Kaufen Sie ein Pflanzenbestimmungsbuch mit entsprechenden Angaben.
- Mehr Informationen finden Sie unter www.toxi.ch (links unter «Wissenswertes»)
- Liste giftiger Garten- und Wildpflanzen: Giftige Pflanzen (PDF)
- Bei Vergiftungsnotfällen: Telefon 145, rund um die Uhr, in vier Sprachen
«Ich habe im Garten Feuerbrand entdeckt - glaube ich wenigstens. Muss ich das melden? Oder darf ich die kranke Pflanze einfach ausgraben und entsorgen?»
Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige Krankheit, die neben Obstbäumen auch Wild- und Zierpflanzen befällt. Verdächtige Pflanzen dürfen nicht berührt werden, es besteht grosse Verschleppungsgefahr. Kantonale Fachstellen organisieren die Kontrollen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach - mehr Informationen finden Sie auch bei Agroscope.
Daniel Bohnenblust - erschlagen ob der vielen Vorgaben - liess sich ermattet in den Liegestuhl sinken. Und entdeckte nach einer Weile plötzlich ganz neue Qualitäten seines Gartens: Einfach so dasitzen und das Grün auf sich wirken lassen, das hat ja auch etwas für sich! Nächstes Jahr kann er sich ja immer noch dahintermachen.
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© Beobachter Online 19. Mär 2012 - Alle Rechte vorbehalten
Garten
Was gefällt, ist nicht immer erlaubt
Wenn es draussen blüht und spriesst, sind Hobbygärtner nicht mehr zu halten. Doch dem blinden Eifer im grünen Paradies kommen oft Recht und Ordnung in die Quere: Szenen eines Gärtnerlebens.
Die Freude war gross, als Daniel Bohnenblust und Familie in ein altes Haus mit Bauerngarten, Magerwiese und Pergola einziehen durften. Bohnenblust - den Kopf voller Ideen - freute sich auf handfeste Arbeiten im Aussenbereich. Er wollte sogleich Hand anlegen und Neuanpflanzungen, Um- und Neubauten in Angriff nehmen. Sogar Nutztiere wollte er anschaffen. Aber halt: Die Freiheiten im eigenen Garten sind nicht grenzenlos - im Gegenteil. Höchste Zeit also, den Mann zu bremsen und seine wichtigsten Rechtsfragen zu beantworten:
Geräteschuppen: Baubewilligung?
«Ordnung ist das halbe Leben: Darf ich im Garten einen Geräteschuppen und einen Velounterstand aufbauen und unser Wohnmobil auf dem Vorplatz stationieren?»
Grundsätzlich benötigen alle künstlich hergestellten und mit dem Boden nicht nur vorübergehend fest verbundenen Objekte eine Baubewilligung, und es müssen Grenzabstandsvorschriften eingehalten werden. Nehmen Sie vor der Baugesucheingabe mit Ihrer Gemeinde Kontakt auf. In vielen Gemeinden sind Wohnmobile, Wohnwagen oder grosse Zelte, die länger als zwei Monate auf dem gleichen Grund stehen, bewilligungspflichtig.
Streit wegen Gartenpflege
«Hilfe! Mein Nachbar pflegt seinen englischen Rasen mit reichlich Unkrautvertilger. Zugleich schaut er böse auf meine blühenden Gräser und Kräuter, nennt sie frech Unkräuter. Darf er mir da dreinreden? Der Anblick seines gepützelten grünen Teppichs ist für mich auch keine Augenweide.»
Beide Parteien dürfen ihre eigene Gartenkultur pflegen. Sie und Ihr Nachbar sollten sich in gegenseitiger Toleranz üben und die unterschiedlichen Auffassungen von einem schönen Garten respektieren. Und denken Sie auch an Folgendes, Herr Bohnenblust: Abwertende Bemerkungen sind fehl am Platz, denn gute nachbarschaftliche Beziehungen tragen entscheidend zur Freude am Garten bei.
Früchte von Nachbars Baum
«Bald ist Himbeerzeit. Dürfen meine Kinder die süssen Beeren des Nachbarn pflücken? Seine Sträucher reichen weit in meinen Garten hinein.»
Das sogenannte Anriesrecht erlaubt Ihren Kindern, reife Früchte zu ernten, die an Ästen wachsen, die in Ihren Garten ragen.
Kunst im Garten
«Meine Frau ist Kunstschaffende. Sie möchte eine drei Meter hohe Skulptur im Garten aufstellen. Ist das möglich? Oder muss sie die Nachbarn fragen?»
Nachbarn fühlen sich geschätzt, wenn man ihnen von solchen Plänen erzählt und sie nicht gleich vor Tatsachen stellt. Ihre Frau sollte zudem einen Platz wählen, an dem das Kunstwerk den Nachbarn weder die Sonne auf dem Sitzplatz verdeckt noch die Aussicht auf die Berge verstellt. Sicherheitshalber sollte sie auf der Bauverwaltung der Gemeinde nach Grenzabstandsvorschriften und einer allenfalls nötigen Baubewilligung fragen, denn jeder Kanton und jede Gemeinde hat eigene Vorschriften.
Nutztiere im Garten
«Meine Kinder wünschen sich ein paar Hühner, am liebsten mit Hahn. Ich dagegen sähe gerne zwei bis drei Schafe auf der Wiese. Das leise Bimmeln der Glöckelein würde meiner Seele guttun. Wie steht es generell mit Tieren?»
In vielen Wohngebieten ist eine vorschriftsgemässe Nutztierhaltung erlaubt. Sie müssen jedoch eine Fülle von Vorschriften einhalten, und die Tiere dürfen die Wohnqualität der Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigen. Wenn Sie nun Ihre Kinder beziehungsweise die Hühner mit einem Hahn glücklich machen wollen, werden Sie Ihren Nachbarn wahrscheinlich innerhalb weniger Tage zur Weissglut treiben. Da nützt es wenig, wenn Sie den Hahn nachts einsperren. Er wird ab vier Uhr morgens freudig den Tag ankündigen - weit über Ihr Quartier hinaus hörbar. Neben dem Lärm kann auch der von Tieren verursachte Geruch oder ihr Kot das nachbarschaftliche Zusammenleben strapazieren.
Anzeige:
Schnaps aus eigenem Obst
«Auf meiner Pergola ranken Weintrauben. Schön wäre es, wenn ich im Herbst eigenen Schnaps brennen dürfte. Ist das okay?»
Sie dürfen die Früchte jederzeit selber einlegen beziehungsweise einmaischen. Es ist aber nicht erlaubt, diese Maische selber zu einer Spirituose zu brennen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich an eine der rund 360 konzessionierten Lohnbrennereien zu wenden (Kontakt: Schweizer Brennerverband, Telefon 031 829 39 23; www.brennerverband.ch).
Vorsicht: Giftige Pflanzen!
«Ich habe gehört, dass Eiben giftig sind. Wie gefährlich sind sie für meine kleinen Kinder?»
Die Beeren, Samen und Nadeln der weit verbreiteten Eibe sind tatsächlich giftig. Wer gar Zweige kaut, wird schnell Bauchweh und Atemprobleme bekommen. Unregelmässiger Puls und Kreislaufschwäche sind weitere Anzeichen für eine Vergiftung. Dass Kinder Zweige kauen, ist aber eher unwahrscheinlich.
Es ist wichtig, dass Ihre Kinder informiert sind und wissen, dass sie nicht einfach alles in den Mund stecken dürfen. Kaufen Sie ein Pflanzenbestimmungsbuch mit entsprechenden Angaben.
Feuerbrand melden?
«Ich habe im Garten Feuerbrand entdeckt - glaube ich wenigstens. Muss ich das melden? Oder darf ich die kranke Pflanze einfach ausgraben und entsorgen?»
Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige Krankheit, die neben Obstbäumen auch Wild- und Zierpflanzen befällt. Verdächtige Pflanzen dürfen nicht berührt werden, es besteht grosse Verschleppungsgefahr. Kantonale Fachstellen organisieren die Kontrollen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach - mehr Informationen finden Sie auch bei Agroscope.
Daniel Bohnenblust - erschlagen ob der vielen Vorgaben - liess sich ermattet in den Liegestuhl sinken. Und entdeckte nach einer Weile plötzlich ganz neue Qualitäten seines Gartens: Einfach so dasitzen und das Grün auf sich wirken lassen, das hat ja auch etwas für sich! Nächstes Jahr kann er sich ja immer noch dahintermachen.
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© Beobachter Online 19. Mär 2012 - Alle Rechte vorbehalten