Spieltrieb

Sind die Kinder zu laut?

Text:
  • Patrick Strub
Ausgabe:
19/06

Frage: Wir haben zwei Kinder. Naturgemäss gibts auch mal Lärm beim Spielen. Eine Nachbarin hat sich mehrfach bei der Verwaltung beschwert. Kann uns deswegen gekündigt werden?

Voraussetzung für eine solche Kündigung wäre, dass man Ihnen eine Pflichtverletzung vorwerfen kann. Im Streitfall müsste Ihnen die Verwaltung diese nachweisen können. Gerade bei Kinderlärm ist das sehr schwierig. Kinder machen nun mal bis zu einem gewissen Grad «unkontrollierbaren» Lärm. Nachbarn, die sich damit nicht abfinden können, sollten sich vielleicht überlegen, in eine kinderlose Umgebung umzuziehen.

 

Aber Achtung: Ein Freibrief für Eltern und Kinder ist das nicht! Deutlich über den üblichen Kinderlärm hinausgehende Störungen - insbesondere zu Ruhezeiten - müssen die Nachbarn nicht hinnehmen. Liegt tatsächlich eine Pflichtverletzung vor, müsste Sie die Verwaltung zunächst schriftlich abmahnen. Erst bei erneuter Verletzung der Sorgfaltspflicht könnte dann die ausserordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

 

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© Beobachter Ausgabe 19 vom 13. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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