Gib Kindern eine Hütte, und sie machen Kleinholz daraus. Gib ihnen Kleinholz, und sie machen eine Hütte daraus. Das ist zwar keine chinesische Weisheit, stimmt aber trotzdem. Wer in seinem Garten Spielgelegenheiten für die Kinder plant, sollte sich mindestens dreier Punkte gewiss sein:

  • Kinder sind äusserst kreativ; sie spielen mit Geräten, Möbeln und anderen Einrichtungen – nur selten so, wie sich das die Erwachsenen vorstellen.
  • Kinder spielen überall – nicht nur auf den für sie vorgesehenen Flächen.
  • Kinder wachsen schnell; damit verändern sich auch ihre Vorlieben und ihre Ansprüche an den Spielplatz.

Gerade Letzteres spreche dafür, nicht zu viel Geld auf einmal in den Spielbereich der Kinder zu investieren, sagt Robert Schmuki. Er ist Direktor von Pro Juventute und beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema «Freiräume für Kinder». «So schnell, wie sich die Bedürfnisse der Kinder verändern, sollte auch der Raum im Garten angepasst werden können», sagt der Experte. So sei den meisten Kindern ab rund acht Jahren das Spielen im Sandkasten nur noch peinlich.

Und auch von den heute weitverbreiteten genormten Spielgeräten mit pädagogischem Anspruch rät Schmuki eher ab. Oft seien diese für eine ganz spezielle Spielform konzipiert und würden die Kinder innert kurzer Zeit langweilen. Eine Schaukel, am besten an einem Baumast hängend, findet Schmuki hingegen ganz in Ordnung. Und auch dem Trampolin kann er einiges abgewinnen: «Das ist nicht nur für die physische Entwicklung gut, sondern fasziniert die Kinder sogar bis ins frühe Teenageralter.»

Langlebig ist im Spielbereich erfahrungsgemäss alles, wohinter oder worin man sich verbergen kann: Busch, Laubhütte, Hecke, Baumhütte. Die Kleinen nutzen solche Orte gerne fürs Versteckspiel, die Älteren, um sich auch mal der elterlichen Kontrolle entziehen zu können. Denn Kinder brauchen Freiraum fern der erwachsenen Normen, um sich entfalten zu können. Aufwachsen bedeutet, mit vielen wechselnden Herausforderungen konfrontiert zu werden. Und genau das soll der heimische Garten auch bieten: Schaukeln, hüpfen, klettern, rennen, bauen, ruhen, streiten, spielen – alles sollte möglich sein. Ein origineller Spielraum ist ausserdem topografisch abwechslungsreich, mit Mulden, Hügeln und Bäumen.

Wasser macht Freude

Als zentrales Element gehört gemäss Pro-Juventute-Präsident Robert Schmuki immer Wasser in einen kindgerechten Garten: zum «Sändele», zum Pfützenmachen oder einfach nur zum Abkühlen. Die Folgen davon sind klar: triefend nasse Kleider, vor Dreck strotzende Schuhe. Wer die Möglichkeit dazu hat, sollte deshalb zwischen Garten und Haus eine Übergangszone schaffen, wo die Schuhe deponiert und die Kleider gewechselt werden können. Das könnte beispielsweise ein Zutritt via Keller zum Haus und zur Toilette sein.

Experte Robert Schmuki appelliert ausserdem an die Erwachsenen, keine pfannenfertigen Konzepte zu entwickeln, sondern immer auch die Kinder in die Planung miteinzubeziehen. Allenfalls kann es auch sinnvoll sein, einen professionellen Spielraumberater zu konsultieren. Diesen findet man am besten via Internet. Auch Pro Juventute bietet eine Beratung an – per Telefon oder online. Daneben gibt es viele Ideen, die sich relativ einfach umsetzen lassen:

  • Planen Sie Fassadenflächen ohne Bepflanzung ein, um Wandballspiele zu ermöglichen.
  • Kaufen Sie sich eine stabile Plastikplane: Nass gemacht, ist sie eine optimale Rutschgelegenheit.
  • Gestalten Sie die Topografie des Spielareals möglichst abwechslungsreich, mit Mulden und Hügeln.
  • Legen Sie eine Feuerstelle an.
  • Montieren Sie an einer Hauswand einige Klettergriffe.
  • Halten Sie eine Auswahl an Werkzeug in Kindergrösse bereit.
  • Stellen Sie Tücher, Ziegelsteine, Stangen, Bretter und Kleinholz zur Verfügung – das beflügelt die Fantasie und weckt den Erfindergeist der Kinder.

Sie werden staunen, wie schnell aus den Brettern, den Tüchern und dem Kleinholz eine Ritterburg für die Buben und ein Prinzessinnenschloss für die Mädchen entsteht. Oder umgekehrt. Denn wie gesagt: Kinder sind unberechenbar.

Eine lohnende Investition: Neues Leben für alte Siedlungsspielplätze

Das Gesetz sieht zwar vor, dass bei grösseren Siedlungen zwingend Spielbereiche erstellt werden – aber viele dieser vor Jahrzehnten errichteten Spielplätze sind lieblos gestaltet und entsprechen oft auch nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards.

Gerade dies sei meist ein gutes Argument, um die Eigentümer von der Erstellung eines neuen Spielbereichs zu überzeugen, sagt Fabio Guidi, Mitinhaber der Motorsänger GmbH in Männedorf ZH, die auf den Bau von Siedlungsspielplätzen spezialisiert ist. Guidi empfiehlt den Bewohnern, erst einmal eine Projektgruppe zu bilden und Ideen zu sammeln in Bezug auf die Frage, was der neue Spielbereich alles bieten soll. Wichtig sei es auch, schon früh mit den Eigentümern abzuklären, wie viel Budget verfügbar sei. Laut Fabio Guidi muss man von mindestens etwa 40'000 Franken ausgehen. In diesem Preis sind Konzeption und Bau wie auch die Gärtnerarbeiten einberechnet.

Ist die Finanzierung geklärt, geht es darum, sich mit Spielplatzbauern oder Landschaftsarchitekten an einen Tisch zu setzen. Diese werden Vorschläge ausarbeiten, vielleicht sogar schon ein kleines Modell bauen, und danach für die ausgewählte Variante eine konkrete Offerte stellen.

Bildergalerie: 10 Giftige Pflanzen

Etliche typische Gartenpflanzen sind giftig und sollten deshalb nicht in Gärten stehen, in denen sich kleine Kinder tummeln. Denn ihre Beeren, Blätter oder Blüten sind zwar schön anzuschauen, aber auch sehr gefährlich. Das Verschlucken von Pflanzenteilen kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, teilweise genügt sogar der blosse Hautkontakt. Eine Auswahl an zehn schönen, aber unter Umständen tödlich giftigen Gartenpflanzen:

Buchsbaum: Sämtliche Pflanzenteile sind giftig. Symptome: Erbrechen, Krämpfe

Quelle: Getty Images

Klicken Sie auf die Lupe im Bild, um mehr über die Giftigkeit der Gartenpflanzen zu erfahren.

Erste Hilfe bei Vergiftungen: Ausspucken, Wasser ohne Kohlensäure trinken (Verdünnen), Gift-Notruf Nr. 145, Notarzt alarmieren.

Wer haftet bei einem Unfall?

Ein eigener Garten bietet grosse Freiheiten: Der langgehegte Wunsch vom eigenen Spielplatz kann endlich umgesetzt werden. Doch was gilt, wenn ein Nachbarskind vom Trampolin stürzt oder das Fahrradhäuschen zusammenbricht und das Velo des Besuchers beschädigt?

Hier haftet der Eigentümer, wenn er die Anlage mangelhaft erstellt oder nicht instand gehalten hat. Für Dinge, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, etwa ein Trampolin, folgt dies aus dem sogenannten «Gefahrensatz»: Wer einen gefährlichen Zustand schafft, muss alle nötigen Massnahmen ergreifen, damit keiner zu Schaden kommt. Bei Bauten, die fest mit dem Boden verbunden sind, zum Beispiel bei einem Gartenhäuschen, gilt die noch strengere «Werkeigentümerhaftung»: Sie setzt nicht einmal ein Verschulden des Eigentümers voraus. Von der Haftung befreien kann sich aber, wer beweist, dass er die Anlage ordnungsgemäss gewartet hat und dass die Sicherheit gewährleistet war.

Zusätzliche Vorkehrungen muss treffen, wer Anlagen besitzt, die für Kinder besondere Risiken bergen und zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können. Besonders gefährlich sind Kleingewässer. Ein Gitter direkt unter der Wasseroberfläche sichert Biotope zuverlässig; Badebassins sollte man nach der Nutzung immer zudecken und abschliessen.

Bei Spielplätzen ist es ratsam, schon während der Planung die verbindlichen EU-Sicherheitsnormen zu beachten und die Objekte regelmässig zu prüfen.

Für Trampoline gibt es keine solchen speziellen Normen. Sie müssen richtig aufgestellt und gewartet werden. Bei allen diesen Anlagen gilt: Kinder dürfen sie nur unter Aufsicht benutzen. Um zu verhindern, dass sie unbemerkt auf dem Trampolin hüpfen und im Teich planschen, müssen die für Kinder zugänglichen Anlagen umzäunt werden. Eine Tafel mit dem Hinweis, dass die Haftung ausgeschlossen werde, bringt nichts: Der Eigentümer der Anlagen kann sich nicht von seiner Verantwortung befreien.

Die Behandlungskosten des Kindes, das sich beim Sturz vom Trampolin verletzt hat, zahlt zwar zuerst die Unfallversicherung. Die nimmt aber Rückgriff auf den Eigentümer, falls er haftet. Auch für das zertrümmerte Velo haftet der Werkeigentümer, wenn er nicht beweisen kann, dass er den Velounterstand ordnungsgemäss erstellt und instand gehalten hat.

Deshalb ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sinnvoll. Die Prämien sind im Vergleich zu der hohen Deckungssumme sehr gering. Bei selbstbewohnten Ein- bis Dreifamilienhäusern schliesst die normale Privathaftpflicht in der Regel auch die Werkeigentümerhaftung mit ein.

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Weitere Informationen rund um das Thema Giftpflanzen

Buchtipps

  • Elisabeth Kalous, Gregor Dietrich: «Giftpflanzen: Richtig erkannt - Gefahr gebannt»; Österreichischer Agrarverlag, 2010, 80 Seiten, Fr. 11.90
  • Wulf Pohle: «Giftpflanzen - Gefahr für Kinder», VerlagsKG Wolf, 2014, 148 Seiten, Fr. 28.40