Umzug
Planung ist die halbe Miete
Bei einem Umzug muss neben Packen, Möbeltransport und Einzug auch noch die Übergabe der alten Wohnung geschafft werden – etwas viel für einen Tag. Eine generalstabsmässige Planung ist deshalb von Vorteil.
Nebenartikel
Jeder Umzug sollte mit einer grossen Entrümpelungsaktion beginnen. Als Erstes kommen daher Estrich, Keller und Garage an die Reihe. Hier lässt sich vieles schon Wochen vor dem Zügeltag einpacken. Alles, was Sie in den letzten zwei Jahren nie benutzt haben, können Sie vermutlich getrost entsorgen. Erkundigen Sie sich nach den offiziellen Sperrgutterminen; das spart Kosten. Wer über Jahre unnütze Dinge gesammelt hat, bestellt am besten eine Sperrgutmulde. So entfällt das mühselige Trennen des Abfalls, und den Abtransport erledigt der Muldenservice.
Wagen frühzeitig reservieren
Gern werden für den Umzug Freunde und Bekannte als Helfer aufgeboten. Das ist zwar günstig, klappt aber nur, wenn diese auch tatsächlich zuverlässig sind. Steht der Umzugstermin fest, muss man sich sofort um ein Mietfahrzeug kümmern. «Bei den offiziellen Zügelterminen unbedingt zwei Monate im Voraus reservieren», rät die Autovermietung Hertz in Zürich. Und gibt noch folgenden Tipp: «Wer unter der Woche zügelt, kann von tieferen Tarifen profitieren, und die Fahrzeuge sind erst noch besser verfügbar.»
Auch das Verpackungsmaterial sollte möglichst früh besorgt werden. An den Zügelterminen ist der Ansturm auf die vom Fachhandel gratis abgegebenen Bananenschachteln jeweils gross. Wer nicht so sehr aufs Geld schauen muss, kann
sich das Verpackungsmaterial auch direkt bei den Zügelprofis besorgen. Das ist zwar relativ teuer. Dafür hat man Gewähr, dass die Schachtel nicht auseinander bricht und sich die teure Schallplattensammlung nicht übers ganze Trottoir verteilt.
Wer sich entschlossen hat, mit Profis zu zügeln, holt zunächst bei zwei bis drei Zügelfirmen Offerten ein. Wohnungen mit mehr als drei Zimmern oder mit empfindlichen Möbelstücken (etwa Antiquitäten, Klaviere oder Aquarien) sollten durch die Umzugsfirma vorgängig besichtigt werden. Zeigen Sie dabei alle Räume und vergessen Sie Keller und Estrich nicht.
Die Offerten müssen sorgfältig verglichen werden. Beachten Sie insbesondere das Kleingedruckte: Was kostet das Verpackungsmaterial? Besteht eine Versicherung? Sind die Kilometer, die Spesen und auch die Mehrwertsteuer inbegriffen? Vorsicht ist bei ganz kleinen Unternehmen mit unrealistisch tiefen Offerten geboten: Die Gefahr ist gross, dass man unfreiwillig die Schwarzarbeit fördert.
Normale Abnutzung ist Okay
Ist die Wohnung geräumt, beginnt für die Mieter die Zitterpartie: Was mag der Vermieter wohl alles bemängeln? Derlei Ängste sind häufig unbegründet. Wer die Wohnung mit der nötigen Sorgfalt bewohnt hat, muss nichts befürchten. Denn für eine normale Abnutzung braucht der Mieter nichts zu bezahlen. Zur Kasse gebeten wird der Mieter nur für Schäden, die als übermässige Abnutzung zu qualifizieren sind.
Die Klassiker: vermalte Tapeten im Kinderzimmer, Brandlöcher oder Flecken auf dem Teppich, Kratzer von Haustieren oder beschädigte Lavabos. Als normale Abnutzung gelten etwa Schattierungen von Bildern an den Wänden, vereinzelte, fachmännisch verschlossene Dübellöcher oder eine nicht mehr taufrische Abdeckung in der Küche. Solche Abnutzungserscheinungen muss der Vermieter akzeptieren.
Wichtig: Wer auszieht, muss dafür sorgen, dass die Wohnung ohne Unterbruch weitervermietet werden kann. Alle Schäden sind deshalb vor dem Abgabetermin zu beheben. Melden Sie grössere Schäden unbedingt frühzeitig dem Vermieter. So können Sie sich absprechen, wann und durch wen diese zu beheben sind.
Der Mietvertrag gibt Auskunft, was beim Auszug alles gereinigt werden muss. Einige wenige Kantone kennen eine so genannte Reinigungspauschale: Der Mieter zahlt – meist bei Mietbeginn – einen fixen Betrag und muss die Wohnung nur besenrein abgeben. Den Rest besorgt der Vermieter. In allen anderen Fällen gilt: Die Wohnung sollte so sauber sein, wie man sie bei Bezug selber gern antreffen möchte.
Wer sich die Hände nicht selber schmutzig machen will, kann ein Putzinstitut mit der Reinigung beauftragen. Auch hier gilt: Leistungen genau vergleichen – die Preisunterschiede sind teilweise happig. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Abnahmegarantie. Ist der Vermieter mit der Reinigung nicht zufrieden, muss das Putzinstitut kostenlos nachbessern.
Bleiben Sie ruhig, wenn der Vermieter mit gerunzelter Stirn und dem Abgabeprotokoll in der Hand alle Räume kontrolliert. Achten Sie darauf, dass das Abgabeprotokoll sorgfältig ausgefüllt wird und eventuelle Schäden detailliert festgehalten werden. Etwa: «Schlafzimmer, fensterseitig, Fleck auf Wand 10 mal 10 Zentimeter».
Für Schäden, die im Protokoll festgehalten sind und die der Mieter akzeptiert hat, muss er auch bezahlen. Wie viel das ist, hängt vom Alter und von der Lebensdauer des entsprechenden Einrichtungsgegenstands ab. Beispiel: Eine Tapete hat eine Lebensdauer von zehn Jahren. Zieht die Mieterin nach fünf Jahren aus und war die Tapete beim Einzug neu, hat sie noch 50 Prozent zu berappen, wenn die Tapete erneuert werden muss.
Eine Mieterhaftpflichtversicherung ist häufig vorteilhaft. Gerade bei Familien mit Kindern kann es zu grösseren Schäden kommen, die dann von der Versicherung bezahlt werden – sofern sie nicht mutwillig verursacht wurden. Schäden, die Ihnen bereits vor der Abgabe bekannt sind, müssen Sie unbedingt vorgängig der Versicherung melden. Sind Probleme zu erwarten, können Sie von der Versicherung auch verlangen, dass ein Experte Sie bei der Abgabe der Wohnung unterstützt.
Hat der Vermieter bei der Abgabe nichts zu beanstanden und sind alle Mietzinse und Nebenkosten bezahlt, wird auch eine allfällig geleistete Kaution frei. Vielleicht reichen die Zinserträge sogar für einen Einstandsapéro am neuen Ort.
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© Beobachter Ausgabe 19 vom 19. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten






Schlichten
Bei Streit zwischen Mieter und Vermieter ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Wie läuft eine solche Verhandlung konkret ab?