Wohnungsabgabe
Beim Protokoll genau hinsehen
Bei einer Wohnungsabgabe ist das Rückgabeprotokoll zentral. Denn mit Ihrer Unterschrift gehen Sie rechtliche Verpflichtungen ein. Auf den Inhalt des Protokolls können Sie durchaus Einfluss nehmen. Auf HelpOnline erfahren Sie, wie das geht.

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Steht bei Ihnen bald eine Wohnungsabgabe bevor? Und machen Sie sich Sorgen, was Sie dabei schlimmstenfalls erwartet? Das muss nicht sein. Die wichtigste Grundregel ist, dass Sie ganz einfach genau darauf achten, was der Vermieter im Rückgabeprotokoll notiert. Denn: Unterschreiben Sie das Protokoll, anerkennen Sie die aufgeführten Mängel, für die Sie beziehungsweise Ihre Privathaftpflichtversicherung aufkommen müssen.
Aus diesem Grund dürfen oder sollten auch Sie Ihre Bemerkungen anbringen. Gerade wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Versicherung gewisse Mängel übernehmen wird, sollten Sie im Rückgabeprotokoll einen Vorbehalt anbringen. Wie Sie das tun und welche Rechte Sie bei der Wohnungsabgabe sonst noch haben, sehen Sie auf unserer Internet-Beratungsplattform HelpOnline.
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© Beobachter Ausgabe 6 vom 19. Mär 2008 - Alle Rechte vorbehalten

