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Wohnungsmiete

Rückgabeprotokoll ist verbindlich

Text:
  • Verena Walther
Ausgabe:
22/08

Frage: Vor zwei Wochen habe ich bei der Wohnungsrückgabe mit dem Vermieter die Wohnung kontrolliert und das Protokoll unterschrieben. Jetzt schreibt er, er habe noch Schäden gefunden, die ich bezahlen müsse. Muss ich das wirklich?

Nein, denn bei der Rückgabe ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung genau zu überprüfen und insbesondere die Küchengeräte und die sanitären Installationen unter die Lupe zu nehmen. Der Mieter muss nach der Unterschrift unter das Protokoll Gewissheit darüber haben, welche Schäden zu seinen Lasten gehen und welche nicht. Fachmännisch ausgebesserte Dübellöcher in nicht zu grosser Zahl sowie Schäden von Nägeln sind zum Beispiel keine Mieterschäden, sondern normale Abnutzung. Erfolgt die Wohnungsrückgabe ohne die Erstellung eines Protokolls, darf der Vermieter Schäden nur noch zwei bis drei Tage später dem ausgezogenen Mieter mitteilen. Danach muss er den Schaden selber tragen - ausser es handelt sich um versteckte Mängel, die er trotz genauer Kontrolle bei der Abgabe unmöglich hat sehen können.


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© Beobachter Ausgabe 22 vom 29. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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