Wer eine Wohnung sucht, sollte sich zuvor klare Vorstellungen über seine Wünsche machen. Eine Familie hat andere Bedürfnisse als eine Einzelperson oder ein kinderloses Paar (siehe Checkliste «Passt die Wohnung»). Am besten deponieren Sie Stift und Papier auf dem Nachttisch oder auf dem Küchentisch – so können Sie Ihre Ideen sofort notieren.

Nehmen Sie sich genug Zeit für die Wohnungssuche. Nicht immer findet sich das Traumobjekt auf Anhieb. Wer vorschnell handelt, kann vom Regen in die Traufe kommen. Denn wer einen Mietvertrag einmal unterschrieben hat, kann von diesem nicht zurücktreten, sondern muss ihn kündigen und bis zum nächsten Kündigungstermin Umzug Gilt der Kündigungstermin im Mietvertrag? oder Nachmieterantritt den Mietzins bezahlen.

Präferenzen und Mietkosten der Wohnung abwägen

Überlegen Sie sich, was Ihnen bei der neuen Wohnung besonders wichtig ist, worauf Sie verzichten können und worauf keinesfalls. Hilfreich ist die Gewichtung der einzelnen Eigenschaften (a = sehr wichtig, b = wichtig, c = nicht wichtig). So sehen Sie auf einen Blick, was für Sie von Bedeutung ist und was weniger. Entscheidend ist auch die Höhe des Mietzinses: Die Mietkosten sollten nicht mehr als einen Drittel des Einkommens ausmachen.

Am besten machen Sie ein Budget und ermitteln so, welchen Mietzins Sie sich leisten können. Budgetvorlagen finden Sie etwa unter www.budgetberatung.ch. Kalkulieren Sie nicht zu knapp: Der Mietzins kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auf den erstmöglichen Kündigungstermin hin erhöht werden. Vergessen Sie auch nicht, dass Akontozahlungen für Nebenkosten oft nicht kostendeckend sind, weshalb viele Mieter am Ende der Abrechnungsperiode eine zusätzliche Rechnung erhalten. Haben Sie keine finanziellen Reserven, droht Ihnen ein unerwünschter Umzug.

Buchtipp
Ausziehen – umziehen – einziehen
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Nutzen Sie Ihr soziales Netzwerk

Gerade in grösseren Städten oder an Traumlagen gehen viele Wohnungen unter der Hand weg, erscheinen also gar nicht erst in Inseraten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht nur in Tageszeitungen nach Wohnungen suchen, sondern auch Ihr Beziehungsnetz spielen lassen. Informieren Sie Freunde, Verwandte, Bekannte sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen über Ihre Umzugspläne. Sie können auch Beratungsstellen, Sozialämter, Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften anschreiben. Viele Liegenschaftsverwaltungen führen Wartelisten. In Einkaufszentren finden sich oft Schwarze Bretter mit Kleininseraten für Wohnungen, für die kurzfristig Nachmieter gesucht werden.

Am komfortabelsten ist jedoch die Suche im Internet Wohnungssuche So finden Sie ein neues Zuhause! , dort finden Sie Fotos des Mietobjekts und der Umgebung, Wohnungsgrundrisse, Strassenpläne, Distanzangaben zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten sowie Steuerrechner. Und es können kostenlose Suchabonnemente abgeschlossen werden. Eine Liste mit den wichtigsten Websites finden Sie unten unter «Wohnungssuche im Internet». Bei Vermittlungsbüros, die beispielsweise mittels gebührenpflichtiger Telefonnummern für ihre Arbeit gesalzene Preise verlangen, ist grösste Vorsicht am Platz. Klären Sie vorgängig unbedingt deren Seriosität ab.

Welche Unterlagen Sie für die Wohnungssuche brauchen

Stellen Sie rechtzeitig alle nötigen Unterlagen zusammen:

  • Betreibungsregisterauszug: Beschaffen Sie sich beim örtlichen Betreibungsamt einen aktuellen Betreibungsregisterauszug und kopieren Sie diesen.
  • Bewerbungsschreiben: Entwerfen Sie ein persönliches Bewerbungsschreiben Wohnungssuche Clever um die Wohnung werben (maximal eine Seite), worin Sie sich kurz vorstellen und erklären, weshalb Sie gerade diese Wohnung möchten. Wichtig ist, dass Sie konkrete Argumente zusammentragen, weshalb der Vermieter sich gerade für Sie entscheiden soll. Vergessen Sie nicht, Referenzpersonen (frühere Vermieter, Arbeitgeber) samt Telefonnummer anzugeben. Wie bei einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle gilt auch hier, dass die Bewerbungsunterlagen so sauber und vollständig wie möglich sein müssen. Wer einen guten Eindruck hinterlässt, hat bessere Chancen.
Mehr zu Wohnungssuche bei Guider

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Tipps für die Wohnungsbesichtigung

Wenn Sie ein Wohnungsinserat finden, das Sie anspricht, sollten Sie sofort reagieren, denn günstige Wohnungen sind bekanntlich schnell vermietet.

  • Schauen Sie sich das Objekt wenn möglich tagsüber an, denn in den Randzeiten sind die Lichtverhältnisse schlecht.
  • Halten Sie beim Besichtigungstermin Augen und Ohren offen. Oft können Sie die Wohnung nämlich nur ein einziges Mal anschauen.
  • Schenken Sie auch der näheren Umgebung genügend Beachtung. Halten Sie Ausschau nach allfälligen Lärmquellen. Am besten lassen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten, denn vier Augen sehen mehr als zwei.
  • Nehmen Sie alle Unterlagen an den Besichtigungstermin mit, so dass Sie diese dem Vermieter sofort in die Hand drücken können, wenn Ihnen die Wohnung wirklich gefällt. Das kann Ihnen einen zeitlichen Vorsprung gegenüber weiteren Wohnungsinteressenten verschaffen. Den persönlichen Bewerbungsbrief können Sie am nächsten Tag nachreichen.


Hilfe bietet hier unsere Checkliste «Passt die Wohnung?»

Anmeldeformular für Mietwohnung: Welche Fragen sind erlaubt?

Der Datenschutz gilt auch bei den Anmeldeformularen für Mietwohnungen, daher sind nicht alle Fragen erlaubt. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat entsprechende Empfehlungen erlassen. Der Vermieter darf nur diejenigen Auskünfte verlangen, die direkt mit dem Vertragsabschluss zu tun haben, die also für die Auswahl eines geeigneten Mieters nötig sind. Unproblematisch sind beispielsweise Fragen zu Name, Zivilstand, Adresse, Anzahl der Mitbewohner, Kinderzahl und zu grösseren Haustieren Mietwohnung Darf ich den Hund behalten? . Unzulässig sind Fragen zur Konfession, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zu Krankheiten.

Der Jahreslohn muss nur auf 10'000 Franken genau angegeben werden. Von Vorteil ist, wenn die Miete nicht mehr als einen Drittel des Einkommens ausmacht; verdienen Sie weit mehr, können Sie die Angaben über Ihr Einkommen auch so formulieren: «mehr als 100'000 Franken». Fragen, die den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten widersprechen, dürfen falsch beantwortet werden, ohne dass mit Konsequenzen gerechnet werden muss; mehr dazu unter www.edoeb.admin.ch.

Wer sich für eine Wohnung anmeldet, geht noch keinen Mietvertrag ein, sondern bekundet lediglich sein Interesse.

3 Tipps - Wohnungssuche

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Wie findet man eine Wohnung
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