Ja. Gestützt auf das Urheberrechtsgesetz, ist die Pro Litteris als sogenannte Verwertungsgesellschaft ermächtigt, von den Nutzern geistiger Werke Gebühren einzuziehen. Als geistige Werke gelten zum Beispiel Bücher oder Zeitungsartikel. Da es nicht möglich ist, den Nutzerkreis dieser Werke genau einzugrenzen, sind alle Gewerbebetriebe abgabepflichtig, die einen Fotokopierer haben.

Laut Bundesgericht gilt das auch für Betriebe, die in einem technischen Bereich tätig sind und mit Literatur nichts zu tun haben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach Zahl der Angestellten und Kopien pro Jahr. Sie müssen den Erhebungsbogen von Pro Litteris ausfüllen und den entsprechenden Betrag bezahlen – selbst wenn Sie auf Ihrem Apparat nur Rechnungen kopieren.

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Mehr zu den aktuellen Tarifen finden Sie auf der Website der Pro Litteris.

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Verstösst man gegen das Urheberrecht, wenn man ein Produktbild aus dem Web für eine Verkaufsplattform verwendet? Sind Creativ Commons-Lizenzen immer kostenlos? Ist es erlaubt, unter Freunden einen Film vorzuführen, den man vorher aus dem Internet heruntergeladen hat? Und was kommt mit künstlicher Intelligenz im Rahmen des Urheberrechts auf uns zu? Mitglieder des Beobachters erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen.

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