Krankheit beweisen
Arbeitgeber können Arztzeugnisse einfordern, wenn man wegen Viren & Co. das Bett hüten muss. Wie genau ist das geregelt?
Veröffentlicht am 21. Januar 2014 - 10:54 Uhr
Frage: Ich war Donnerstag bis Montag krank. Mein Chef verlangt ein Arztzeugnis. Der Arbeitsvertrag fordert aber erst ab dem vierten Krankheitstag eins. Was gilt?
Das Gesetz sagt nicht, wie eine Krankheit zu beweisen ist. Gängig ist ein Arztzeugnis. Die meisten Arbeitgeber verlangen ein solches nach drei Tagen.
In der Praxis gibt es aber auch Regelungen, die ein Zeugnis explizit ab dem ersten Tag fordern. Dann ist selbst bei einer blossen Erkältung ein Arzt aufzusuchen, auch wenn es sich um eine unnötige Pflichtuntersuchung handelt.
Mit den drei Tagen sind in der Regel drei Arbeitstage gemeint, vor allem bei üblichen Anstellungen mit arbeitsfreien Wochenenden. Fordert der Arbeitsvertrag aber ausdrücklich ein Zeugnis ab dem dritten oder vierten Krankheitstag, sind die arbeitsfreien Tage mitzuzählen.
Sie können auch nachträglich noch ein Zeugnis einreichen. Falls Sie beim Arzt waren, wird er Ihnen auch rückwirkend eines ausstellen. Sonst müssten Sie versuchen, die Krankheit anders zu beweisen. Allenfalls hat Sie jemand gepflegt oder Besorgungen erledigt. Auch das wäre eine Beweismöglichkeit.