Pensumsreduktion
Kann ich stempeln gehen?
Wegen ungenügender Auftragslage wurden mein Arbeitspensum und mein Lohn von 70 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Habe ich jetzt Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
Laurence Eigenmann
, aktualisiert am 2. August 2017 - 15:34 Uhr
Ja. Um bei einer Pensumsreduktion Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung zu haben, müssen gewisse Grenzen erreicht werden.
- So muss einerseits der Arbeitsausfall ein gewisses Ausmass annehmen: Die Reduktion muss mindestens 20% pro Woche betragen.
- Zudem muss der Arbeitsausfall zu einer erheblichen Lohneinbusse führen.
Da Sie als Folge der Pensumsreduktion 30 Prozent weniger arbeiten und eine Lohneinbusse von rund 40 Prozent erleiden, sind Sie anspruchsberechtigt.
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Selbstverständlich haben Sie aber auch die anderen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern zu erfüllen. So müssen Sie unter anderem genügend Beitragszeiten nachweisen können und vermittlungsfähig sein.