Ja. Um bei einer Pensumsreduktion Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung zu haben, müssen gewisse Grenzen erreicht werden.

 

  • So muss einerseits der Arbeitsausfall ein gewisses Ausmass annehmen: Die Reduktion muss mindestens 20% pro Woche betragen.
     
  • Zudem muss der Arbeitsausfall zu einer erheblichen Lohneinbusse führen.


Da Sie als Folge der Pensumsreduktion 30 Prozent weniger arbeiten und eine Lohneinbusse von rund 40 Prozent erleiden, sind Sie anspruchsberechtigt.

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Selbstverständlich haben Sie aber auch die anderen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern zu erfüllen. So müssen Sie unter anderem genügend Beitragszeiten nachweisen können und vermittlungsfähig sein.