Ja, Sie haben ein Recht auf Ferien . Denn für jedes Arbeitsverhältnis besteht ein Arbeitsvertrag, auch wenn nie einer schriftlich abgeschlossen wurde. Ein mündlicher Arbeitsvertrag reicht nämlich auch.

Der kann sogar automatisch zustande kommen. Und zwar dann, wenn jemand Arbeit in seinen Diensten entgegennimmt, die nur gegen Lohn zu erwarten ist.

Für alle erwähnten Arten von Verträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsrecht. Für private Arbeitsverhältnisse sieht das Gesetz ein Minimum von vier Wochen Ferien pro Jahr vor. Für unter 20-Jährige sind es sogar fünf Wochen.

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Gesamtarbeitsverträge (GAV) schreiben teils mehr Ferien vor. Arbeitgeber dürfen also nicht unter diese minimalen Vorschriften gehen. Sie können bloss entscheiden, freiwillig mehr Ferien zu gewähren.

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Mehr zu Ferien und Absenzen

Ferien sind dazu da, sich von der Arbeit zu erholen. Einige Regelungen bezüglich Ferien und Kurzabsenzen sorgen jedoch immer wieder für Verwirrung. Beobachter-Mitglieder erfahren, was im Allgemeinen sowie bei Sonderfällen wie unbezahltem Urlaub oder Ferien während Arbeitsunfähigkeit rechtlich gilt.

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