Martin Vetterli,
aktualisiert am 12. August 2021 - 10:16 Uhr
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Für verschiedene Branchen wie Spitäler, Gaststätten, Bäckereien oder Sport- und Freizeitanlagen ist aber nicht einmal das nötig. Dauerbewilligungen erteilt das Staatssekretariat für Wirtschaft, für vorübergehende Sonntagsarbeit (maximal sechs Sonntage) sind die kantonalen Behörden zuständig. Für die meisten Feiertage gelten die gleichen Regeln wie für Sonntage.