Im Schlund der Hölle arbeiten oder im Grossraumbüro – das ist praktisch dasselbe. Das haben Studien gezeigt. Zumindest fast: Wer im Grossraumbüro arbeitet, schüttet 50 Prozent mehr Stresshormone (Adrenalin und Noradrenalin) aus und fehlt durchschnittlich doppelt so oft wie Kollegen in Einzelbüros. Doch selbst der Höllenschlund ist kein rechtsfreier Raum. Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht alles tun, damit man bei der Arbeit gesund bleibt. Und auch Angestellte haben Rechte – wenn auch eher bescheidene (siehe Box zu den Richtwerten und Empfehlungen). Ein Überblick, was man fordern kann und was nicht. 

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Kein Recht auf einen eigenen Arbeitsplatz 

Die schlechte Nachricht zuerst: Wer sein gemütliches Einzelbüro räumen muss und mit dem Laptop unter dem Arm in die Weiten eines Grossraumbüros entlassen wird, kann sich nicht wehren. Auch nicht dagegen, dass man keinen fixen Platz hat, sondern täglich woanders hingespült wird. Ausser wenn das Recht auf einen eigenen Arbeitsplatz explizit im Arbeitsvertrag vereinbart Arbeitsvertrag Erst lesen, dann unterschreiben! ist.