Der lange Kampf um sichere Schulwege
Sichere und zumutbare Schulwege sind ein Grundrecht. Doch wenn Eltern es einfordern, bleibt ihnen oft nur ein langwieriges und kostspieliges Tauziehen vor Gericht.
Veröffentlicht am 16. September 2022 - 08:46 Uhr
Vorderthal im Kanton Schwyz. 996 Einwohner. Von Innerthal her kommend quert man bis ins Dorfzentrum drei Fussgängerstreifen: Der erste führt Wanderer am Ortseingang an vorbildlich übersichtlicher Stelle zum Gross Aubrig hinauf, beim zweiten stolpern zufriedene Heimkehrer vom Gasthaus Bären direkt in die Gartenwirtschaft.
Beim dritten jedoch kochen Ruedi Nauers Emotionen hoch: Wenn die beiden Mädchen des Unternehmers nach der Schule am Strassenrand stehen, sehen die Autofahrer sie nicht. Eine leichte Kurve und eine Hausecke verdecken die Sicht auf Lina, 11, und Elin, 6, bis sie in der Strassenmitte sind.
Im März 2021 bat der 47-Jährige den Bezirksrat um eine Verlegung des Fussgängerstreifens und eine Reduktion auf Tempo 30 rund ums Schulhaus. Er stützte sich auf ein Gutachten, das er bei einer unabhängigen Verkehrsberatungsfirma in Auftrag gegeben hatte. Lange antwortete niemand auf Nauers E-Mail, schliesslich meldete er sich telefonisch beim kantonalen Tiefbauamt. «Ein Mitarbeiter sagte, jetzt könne er nicht mehr sagen, er wisse von nichts.»
Der Bezirksrat lehnte den Vorstoss ab – auch noch, als Nauer rund einen Drittel des Dorfes hinter sich scharte und so den Gemeinderat dazu brachte, gemeinsam mit ihm einen Wiedererwägungsantrag zu stellen. Nachdem man einige Büsche gestutzt und eine Markierung erneuert hatte, schrieb der Bezirksrat: «Die aktuelle Situation kann als verhältnismässig betrachtet werden, eine Temporeduktion wird als nicht nötig taxiert.»
Ruedi Nauer hat dafür kein Verständnis. «Wer mal an diesem Fussgängerstreifen stand, sieht das Problem sofort.» Die zuständige Bezirksrätin blieb der Einladung zu einer Begehung kommentarlos fern – aus Termingründen, schreibt der Landschreiber dem Beobachter.
Es sei wohl eine Frage der Zeit , bis es einen Unfall gebe, glaubt Nauer. «Vor einem halben Jahr konnte ein Autofahrer eine Kollision mit Elin dank einer Vollbremsung gerade noch verhindern», erzählt der Vorderthaler. «Wir Erwachsenen versuchen zu hören, ob ein Auto um die Ecke kommt. Kinder können das noch nicht.»
«Eine Vierjährige kann sich einfach noch nicht vorstellen, was ein Auto als Nächstes macht.»
Monique Ben-Shmuel, Leiterin Eltern und Familie bei der Stiftung Pro Juventute
Tatsächlich kann ein Kind gewisse Informationen noch nicht verarbeiten, weil einige Hirnareale und Nervenverbindungen noch nicht voll ausgebildet sind. So hören Kinder zwar sehr gut, aber Vierjährige zum Beispiel können noch nicht wahrnehmen, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt.
«Erst etwa mit neun Jahren können sie das Rauschen eines Autos vom brummenden Rasenmäher und dem flatternden Helikopter herausfiltern», erklärt Monique Ben-Shmuel, Leiterin Eltern und Familie bei der Stiftung Pro Juventute.
Auch Geschwindigkeiten einschätzen können Kinder erst mit etwa acht Jahren; die Aufmerksamkeit über längere Zeit gezielt auf eine Handlung zu lenken, schaffen sie gar erst mit etwa elf Jahren vollständig. Es dauert also lange, bis Kinder den Verkehr lesen und das eigene Handeln richtig einschätzen können.
Erziehung nützt nur bedingt
Der Beobachter-Artikel über Annika , die als Elfjährige auf dem Schulweg von einem Auto erfasst wurde, löste ein grosses Echo aus. Mitunter monierten Leserinnen und Leser aber, man müsse allgemein Kinder verkehrstechnisch besser erziehen.
Für dieses Argument hat Ben-Shmuel kein Verständnis. «Für eine Vierjährige gibt es nur ihre eigene Perspektive. Nicht, weil sie egoistisch ist, sie kann sich aufgrund ihrer Hirnentwicklung einfach noch nicht vorstellen, was hinter der Hausecke passiert oder was ein Auto als Nächstes macht.»
Und auch einer Elfjährigen könne man keine Schuld geben. «Kinder können trotz des Wissens um das richtige Verhalten mal falsch reagieren. Erwachsene sind daher immer in der Verantwortung.»
Es helfe aber, wenn sich rund um die Kinder alle an klare Regeln wie «Rad steht, Kind geht» halten. «Ein Kind will nicht den Verkehr aufhalten, wenn es wartet, bis ein hundert Meter entferntes Auto am Fussgängerstreifen hält – es ergibt aber Sinn, wenn man ihm das so beibringt. Nur so kann es die Strasse sicher überqueren.»
«Nicht dramatisch»
Vater Ruedi Nauer will die Situation in Vorderthal nicht einfach akzeptieren. Falls nötig, will er vor Gericht für sein Anliegen kämpfen. Im Juni engagierte er deshalb den auf Schulwegfragen spezialisierten Anwalt Sandor Horvath.
Gemeinsam mit 14 weiteren Familien fordert er vom Gemeinderat, einen zumutbaren Schulweg sicherzustellen. Dieses Recht ist in der Bundesverfassung verankert. Nauer fordert, dass Schulweglotsen engagiert werden, der Fussgängerstreifen sicherer und die zulässige Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert wird.
Weil es sich um eine Bezirksstrasse handelt, reichte die Gemeinde das Anliegen dem Bezirksrat March weiter. Dieser schreibt, die Situation in Vorderthal sei «nicht ideal, aber auch nicht dramatisch». Der Strassenverlauf sei historisch gegeben, und das Haus, das die Sicht verdeckt, stehe unter Denkmalschutz. Da könne man nicht viel tun.
Da sich nun aber auch der Gemeinderat für das Anliegen einsetze, sei man gewillt, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, und prüfe eine Temporeduktion nochmals. «Falls sich der Bezirksrat aufgrund des Verkehrsgutachtens für Tempo 30 entscheiden sollte, muss das auch das kantonale Tiefbauamt bewilligen», so der Landschreiber. Nauer hofft, dass den Worten nun Taten folgen, die das Problem lösen. «Und zwar bevor jemand sterben muss.»
Anwalt Sandor Horvath kennt solche Konflikte. «Wenn jemand einen Antrag stellt und sich nicht erstinstanzlich mit dem Schulträger einigen kann – in diesem Fall dem Schulrat –, ist der Rechtsweg oft unausweichlich.»
Früher seien häufig Sicherheitsaspekte ein Streitpunkt gewesen. Heute gehe es oft um die Länge des Schulwegs, fehlende Schultransporte und Mittagstische. Es seien eher kleine, ländlich geprägte Kantone, die sich mit der Thematik schwertun. «Hier ist die Unabhängigkeit zwischen den Schul- und den Justizbehörden nicht immer gewährleistet», sagt Horvath. In einigen Kantonen brauchte es bisher oft erst einen Gerichtsentscheid für ein Einlenken. Welche Kantone das sind, will er nicht sagen.
Eine kostspielige Angelegenheit. Horvath schätzt, dass rund 5000 Franken pro Instanz anfallen. Und weil die Prozesse oft lang dauerten, helfe ein positives Urteil den antragstellenden Personen selbst manchmal nicht mehr.
Dennoch lohne sich der Einsatz: «Manchmal müssen mehrere Eltern mit Prozessen auf unterschiedliche Missstände aufmerksam machen – doch dann kommt es zu einem radikalen Umdenken bei den Verantwortlichen.»
Ruedi Nauer bleibt im Moment nichts anderes übrig, als seine beiden Mädchen zur Vorsicht zu ermahnen – und zu hoffen, dass nichts passiert.
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In diesem Forum diskutieren Eltern, Anwohnerinnen und weitere Betroffene über gefährliche Schulwege und was man dagegen unternehmen kann. Die Beobachter-Redaktorinnen Corinne Strebel und Daniela Bleiker beantworten hier allgemeine Fragen zum Thema. Für spezifische Probleme und Fragen kontaktieren Sie bitte die Hotline des Beobachter-Beratungszentrums unter der Nummer 058 510 73 76.
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1 Kommentar
Ja, der Amtsschimmel wiehert allen Orten, auch hier, wie beschrieben. Mit ein wenig gutem Willen und Vernunft von behördlicher Seite liessen sich solche Probleme lösen und die Gerichte vermeiden. Ganz unanständig ist, dass Vater R. Nauer vom Bezirksrat lange nicht einmal eine Antwort auf seine Eingabe erhielt. Note 1 für diesen Bezirksrat, die 6 wäre die beste Note !