Ich habe eine Idee für eine neue Art von Kartoffelschäler und möchte ein Patent anmelden. Was muss ich tun?

Zuerst sollten Sie abklären, ob die Idee wirklich neu ist. Erstaunlich viele Erfindungen gibt es bereits, Sie könnten allenfalls ein bestehendes Patent verletzen.

Orientierung bietet die Online-Datenbank des Europäischen Patentamts. Oder Sie melden sich beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum für eine kostenpflichtige «begleitete Recherche» mit einer Fachperson.

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Allerdings bietet das Schweizer Recht nur nationalen Schutz. Informieren Sie sich gegebenenfalls auch über internationale Schutzrechte.

Wenn Ihre Erfindung tatsächlich noch nicht bekannt ist, können Sie eine Patentanmeldung verfassen. Dazu sollten Sie sich an einen Patentanwalt wenden, der für optimalen Schutzumfang sorgt.

Während meiner Arbeit habe ich einen neuartigen Universaladapter erfunden. Wer hat das Recht auf das Patent?

Erfindungen Tüftler So geht Erfinden , die der Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten macht, gehören dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf also Ihre Erfindung zum Patent anmelden und von den Schutzrechten profitieren.

Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, haben Sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Wir betreiben eine kleine Brauerei. Nun hat ein Konkurrent den Namen unseres Biers als Marke eintragen lassen. Wir haben keinen Markenschutz, betreiben aber seit Jahren eine Homepage unter dem Namen. Können wir uns wehren?

Grundsätzlich gilt das Hinterlegungsprinzip: Wer eine Marke zuerst anmeldet, hat das bessere Recht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn jemand vor der Hinterlegung einer Marke durch einen anderen eine Bezeichnung gutgläubig im geschäftlichen Verkehr benutzt hat, kann er das im gleichen Umfang weiterhin tun – auch Sie mit Ihrem Bier. Sie können aber dem formellen Markeninhaber die Benutzung des Namens nicht verbieten.

Soll ich den Namen meiner GmbH auch als Marke schützen lassen?

Der Name Ihrer Gesellschaft – die sogenannte Firma – ist im Handelsregister eingetragen. Niemand darf sein Unternehmen gleich nennen. Andere dürfen aber diesen Begriff für ihre Produkte verwenden und als Marke eintragen lassen. Wenn sie das tun, sind Sie unter Umständen eingeschränkt, Ihre Firma für die eigenen Produkte zu verwenden. Es ist also von Vorteil, den Namen der GmbH AG, GmbH oder Kollektivgesellschaft Das sind die Vor- und Nachteile zusätzlich als Marke zu schützen.

Ich bin Schreiner und habe kürzlich ein neues Stuhlmodell entwickelt. Wie kann ich es schützen lassen?

Wenn es um ein neuartiges Aussehen geht, können Sie dieses als Design schützen lassen. Für neue technische Funktionen hingegen können Sie einen Antrag auf Patentschutz stellen, da die Merkmale des Designs nicht durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sein dürfen.

Auf der Website meiner Einzelfirma habe ich ein Gedicht aufgeschaltet. Nun fordert ein Anwalt, ich solle es entfernen und 400 Franken Schadenersatz zahlen. Muss ich das?

Ein Gedicht ist eine geistige Schöpfung. Der Verfasser geniesst daher automatisch Urheberschutz und kann allein bestimmen, wer das Werk wie verwenden darf. Darum müssen Sie es von der Homepage entfernen.

Ob der Dichter vor Gericht mit seiner Schadenersatzforderung in dieser Höhe durchkommt, ist hingegen offen, da er den finanziellen Schaden zu beweisen hat. Am besten suchen Sie nach einer gütlichen Einigung.

Ich möchte eine Figur aus einem Kinderbuch nähen und meinem Göttibueb schenken. Darf ich das?

Diese Figur gilt wahrscheinlich als geistige Schöpfung, und die Illustratorin geniesst daran Urheberschutz. Es gibt aber auch Ausnahmen von diesem Schutz. Die wichtigste ist der Eigengebrauch: Jede Verwendung im persönlichen Bereich sowie im Kreis von Personen, die sich nahestehen (Verwandte oder Freunde), ist zulässig.

Sie dürfen daher die Illustration ohne weiteres als Vorlage für das Geschenk verwenden.

Ich entwickle ein neues Gesellschaftsspiel. Soll ich es schützen lassen?

Elemente des Spiels könnten bereits urheberrechtlich geschützt sein (etwa die Figuren oder die Gestaltung des Spielbretts). Der urheberrechtliche Schutz entsteht automatisch, sobald Sie das Spiel realisiert haben, und ist kostenlos. Es gibt kein Register für Urheberrechte.

Zu beachten ist, dass die Idee und das Konzept hinter einem Spiel nicht geschützt werden können.

Die vier Möglichkeiten, eine Idee zu schützen

Patent
Schutz, den der Staat für eine technische Erfindung erteilt. Dazu muss sie neu, nicht naheliegend und gewerblich anwendbar sein. Der Patentschutz gibt dem Inhaber höchstens 20 Jahre lang das Recht, andere davon auszuschliessen, seine Erfindung gewerbsmässig zu benutzen. Er kann dieses Recht anderen übertragen, etwa durch Verkauf oder Lizenzierung. Im Gegenzug muss die Erfindung der Allgemeinheit offengelegt werden, damit die Forschung profitieren kann.


Marke
Zeichen, das sich eignet, Waren oder Dienstleistungen einer Firma von solchen anderer Firmen zu unterscheiden. Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente sein.

Der Inhaber der Marke hat das ausschliessliche Gebrauchsrecht daran. Er darf anderen verbieten, identische oder ähnliche Zeichen für gleiche oder gleichwertige Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen.

Der Markenschutz läuft zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
 

Design
Die äussere Gestaltung von Zwei- oder Dreidimensionalem ist etwa durch die Anordnung von Linien, Flächen, Farben, Konturen oder durch das Material charakterisiert. Design ist nur schutzfähig, wenn es neu ist und eine Eigenart aufweist; es muss sich von Bekanntem wesentlich unterscheiden. Der Schutz gilt fünf Jahre und kann auf 25 Jahre verlängert werden.
 

Urheberrecht
Es schützt automatisch geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben – sogenannte Werke. Dazu gehören Texte, Musik, Bilder, Skulptur, Fotografie, Film, Tanz oder Pantomime, aber auch Computerprogramme.

Der Urheber kann allein über die Verwendung des Werks bestimmen. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, nur vererbt. Allerdings können die urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen werden, etwa an einen Verlag.

Der Schutz erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei Computerprogrammen bereits 50 Jahre danach.
 

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Quelle: Beobachter Edition
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Dominique Strebel, Beobachter-Chefredaktor
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