aktualisiert am 18. November 2021 - 16:30 Uhr durch
Landauf, landab wird darüber gestritten, wie und wer in der Schweiz eingebürgert werden soll. Sollen die Hürden für den roten Pass in den Himmel reichen? Oder soll der rote Teppich ausgelegt werden? Darüber sind Schweizer wie Ausländer verunsichert: Bei Diskussionen zum Thema Einbürgerung gibt es oft wenig Übereinstimmung, dafür umso mehr Trugschlüsse. Deshalb soll hier mit den gängigsten Irrtümern aufgeräumt werden.
Die Schweiz ist grosszügig und gibt Ausländern den roten Pass schon nach wenigen Jahren im Land.
Generell müssen Ausländerinnen und Ausländer zehn Jahre in unserem Land wohnen und im Besitz der Niederlassungsbewilligung sein, bis sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können (Jugendliche im schnellsten Fall sechs Jahre, Ehegatten eines Schweizer Partners fünf Jahre). Im internationalen Vergleich ist das nicht sehr grosszügig: In Grossbritannien, Finnland, Frankreich, Schweden und Irland können ausländische Bürger generell nach nur fünf Jahren die Staatsangehörigkeit erhalten. In den Niederlanden überlegt man zurzeit, die Aufenthaltsdauer von fünf auf sieben Jahre zu erhöhen. In Deutschland ist dies nach acht, in Griechenland sowie in Dänemark nach sieben Jahren der Fall.