Austritt aus der Kirche
Wer aus der Kirche austritt, muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Eine kirchliche Trauung oder Beerdigungsfeier ist jedoch weiterhin möglich. Andere Rechte entfallen.
Veröffentlicht am 13. Februar 2019 - 10:03 Uhr,
aktualisiert am 29. April 2021 - 09:26 Uhr
Sie müssen Ihren Austrittswunsch schriftlich und am besten eingeschrieben Ihrer Kirchgemeinde mitteilen. Eine Begründung ist nicht nötig – weder schriftlich noch in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer (siehe Mustervorlagen unten). Aufgrund Ihrer Willenserklärung sind Sie fortan konfessionslos und zahlen keine Kirchensteuer mehr.
Allerdings lässt man Sie nicht überall so einfach ziehen: In einigen wenigen Kantonen müssen Sie zusätzlich eine amtlich beglaubigte Unterschrift vorlegen. In einigen Kirchgemeinden werden Sie auch noch zu einem Austrittsgespräch eingeladen.
Konfessionslos zu sein bedeutet, dass Sie auf die kirchlichen Dienstleistungen verzichten wollen, etwa auf eine kirchliche Trauung oder seelsorgerische Betreuung. Doch auch wenn Sie ausgetreten sind, ist eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung möglich. Der Entscheid liegt in der Regel beim Pfarrer oder der Pfarrerin. Einige Landeskirchen verlangen jedoch einen Beitrag.
Zur Handhabe in den Kirchgemeinden sagt Nicolas Mori von der reformierten Kirche Zürich: «Bei Trauungen wird meist ein strengerer Massstab angewendet als zum Beispiel beim Religionsunterricht für Kinder. Daniel Kosch, Generalsekretär der Katholischen Kirche Schweiz, sagt bezogen auf kirchliche Beerdigungsfeiern: «Wenn sich eine verstorbene Person klar von der Kirche distanziert hat, wäre es nicht korrekt, sie so zu beerdigen, als hätte sie der Kirche zeitlebens angehört. Es gibt aber Situationen, in denen es wegen der Trauerfamilie sinnvoll ist, eine religiöse Feier zu machen.»
Nein. Zumindest nach Staatskirchenrecht nicht. Wer aus der Kirchgemeinde austritt und damit von der Kirchensteuerpflicht enthoben ist, ist auch nicht mehr Mitglied der Landeskirche. Er oder sie darf zum Beispiel nicht mehr in der Kirchensynode (Parlament der Landeskirche) mitwirken. Und natürlich entfällt das Stimm- und Wahlrecht in der Kirchgemeinde.
Bei der katholischen Kirche gibt es neben dem Staatskirchenrecht aber noch das Kirchenrecht, das vom Papst erlassen wird. Dieses bindet die Zugehörigkeit zur Kirche nicht daran, dass man Steuern bezahlt . Deshalb sind von der katholischen Kirche aus gesehen auch jene Personen weiterhin Mitglied der Kirche, die aus der Kirchgemeinde ausgetreten sind, aber weiterhin der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft angehören wollen – so zum Beispiel eine Reihe von Politikern, die sich mit ihrer Kirchgemeinde oder Kantonalkirche nicht mehr identifizieren konnten.
Nein. Wie bei der Gemeindesteuer oder der Staatssteuer gilt: die Kirchensteuer ist voraussetzungslos geschuldet. Das Geld wird zum grössten Teil für das kirchliche Leben vor Ort eingesetzt, Teilbeträge gehen auch an kantonale und nationale Einrichtungen der jeweiligen Kirchen. Wie das Geld genau verwendet wird, bestimmt die Instanz, die für das Budget zuständig ist. In der Kirchgemeinde zum Beispiel die Kirchgemeindeversammlung.
Wichtig zu wissen für Katholiken: Nach «Rom» (an die Papstkirche) geht von der Kirchensteuer nichts.
Ja, das geht. Meist genügt dafür eine einfache Wiederanmeldung bei der jeweiligen Kirchgemeinde per Brief oder Mail. Wenn Sie sich am spirituellen Kirchgemeindeleben beteiligen, wird die Ortskirche für Sie in der Regel eine kleine Wiederaufnahmezeremonie durchführen. Mit dem Wiedereintritt werden Sie auch wieder kirchensteuerpflichtig.
Am besten wenden Sie sich an die Ortskirche jener Konfession, der sie beitreten wollen. In der Regel lädt sie dann ein Pfarrer oder eine Pfarrerin zu einem Gespräch ein. Wird der Eintritt vollzogen, kümmert sich das Pfarramt meist auch um die Meldung beim Einwohneramt. Sobald Sie Ihren Kircheneintritt schriftlich bestätigt haben, müssen Sie Kirchensteuer zahlen.
Nein. Zumindest nicht für den Eintritt in die örtliche Kirchgemeinde als rechtlichen Akt. Um in die spirituelle Gemeinschaft der katholischen oder reformierten Kirche einzutreten, gehört für die meisten Gläubigen eine Taufe jedoch dazu. Auch die meisten Kirchen erwarten das: «Kirchenzugehörigkeit und Taufe gehören zusammen», sagt etwa Daniel Kosch, Generalsekretär der Katholischen Kirche Schweiz. Bei einem Wiedereintritt gibt es übrigens keine zweite Taufe. Wer einmal getauft wurde, bleibt das für die Kirche ein Leben lang.
Wollen Sie aus der katholischen oder reformierten Kirche austreten, weil Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen möchten? Oder einfach weil Sie mit der Weltanschauung der Kirche nicht mehr übereinstimmen? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Mustervorlage «Begründeter Kirchenaustritt» sowie «Unbegründeter Kirchenaustritt» eine hilfreiche Unterstützung, wie sie das Schreiben hierfür aufsetzen können.
6 Kommentare
Guten Tag lieber Beobachter, ich habe hier eine kleine Geschichte für sie. Bin gespannt auf ihre Antwort.
Ich bin in Trennung seit 1.1.2022.
Nun habe ich die Nachsteuern erhalten. Darin bin ich als Katholisch eingetragen.
2 oder 3 Jahre zuvor hatte ich die Beglaubigung für einen Kirchenaustritt bereits gemacht bei der Gemeinde und habe das Original abgesannt. Telefonisch habe ich die Bestätigung erhalten von der Aufsicht der katholischen Kirchgemeinde. Doch nun leider ist das Original nie angekommen bei der Kirchgemeinde des Kanton SG.
Als ich von der Gemeinde die Nachsteuern erhielt, sah ich, dass ich die Kirchensteuer bezahlen sollte für das Jahr 2022.
Mit langen Recherchen konnte ich ein Dokument finden, indem ich Geheiratet habe in Konfessionslos und er in Katholisch. Dies habe ich in Kopie per Mail versand an das Steueramt und der Katholischen Kirchgemeinde. Darauf hin erhielt ich einen Kirchenaustritt per 1.1.2024.
Die Kinder sind Katholisch eingetragen, ich wurde anscheinend im laufe der Jahre einfach dazu genommen.
Lieber Beobachter, was halten sie davon, ist das so Rechtlich?
Danke lieber Beobachter für diesen Artikel zu Weihnachten!!! Das ist eine Ohrfeige für mich als Pfarrerin. Ich bemühe mich als Pfarrerin jeden Tag in der Gemeinde um Menschen, auch nach denen sonst keiner schaut. Das gleiche im Spital, wo ich als Seelsorgerin arbeite. Das zusätzlich, weil die Stelle in der Gemeinde gekürzt werden musste. Im Spital finanziert die Landeskirche diese Arbeit, nicht das Spital. Auch dort leisten wir viel, hören zu, haben Zeit, die sonst knapp ist. Und wir sind für ALLE da, auch Nichtmitglieder. Danke, dass Sie mit diesem Artikel wieder auf die Möglichkeit des Austritts hinweisen. Das hilft uns ungemein! Ich überlege mir, mein jahrelanges Abo zu kündigen und das auch weiter zu empfehlen! Sorry, dass gerade zu Weihnachten so ein Artikel wieder aufgewärmt wird ( der Beobachter wird nicht müde, darauf hinzuweisen), empfinde ich respektlos. Wir fragen auch über die Festtage nicht an der Kirchentür, wer Mitglied ist und wer nicht. Aber die Arbeit braucht halt auch finanzielle Unterstützung! Anja Kornfeld
Sehr geehrte Frau Pfarrerin.
Nicht dieser Artikel, sondern Ihr Kommentar hat mich gerade dazu bewogen, aus der Landeskirche auszutreten. Als ob es die Pflicht vom Schweizer Bürger wäre, Teil einer offiziellen Konfession zu sein! Als ob es eine Schande wäre, einer Organisation auszutreten, in der man mit grösster Wahrscheinlichkeit gar nicht erst freiwillig beigetreten ist! Zu recht soll uns allen klargemacht werden, wie man aus sowas austretet! Ihr quasi Christen habt wohl vergessen, dass der Glaube freiwillig sein muss, ansonsten führt alles Taufen und Kirchensteuer zahlen zu keinem Seelenheil!
Pfui Teufel!
Sehrwahrscheinlich sind alle ihre Abonnenten Atheisten. Wenn schon Austritte wegen den Steuern, dann Bund, Kanton und Gemeinde. „Das würdi besser räntiere!“
Als ehemaliger Kirchgemeinderat habe ich es mehrmals erlebt, dass unser Pfarrer viele steuersparende „Christen“ beerdigt hat für ein Trinkgeld, denn die Angehörigen vom Bodenpersonal Gottes haben keine Ahnung was dieser Aufwand kostet.
Aber es isch jo glych, für settigi Lüüt chunnt de d‘Abrächnig vüu spöter, oder wär weiss es genau, scho vorhär wenn si es no erläbe.