Ein Abstimmungskomitee von SVP, FDP und Mitte umgeht in der Stadt Bern mit einem simplen Trick die Transparenzregeln. Als erste Stadt der Schweiz führte Bern Anfang 2022 eine gesetzliche Regelung ein, wonach politische Akteure ihre Geldgeber ab 5000 Franken offenlegen müssen. Doch das passt nicht allen. Allen voran SVP-Politiker Thomas Fuchs, Stadtrat, Grossrat und einstiger Nationalrat.

Mit seinem Komitee «gegen Gebührenwahnsinn» ergriff er gegen einen Entscheid des Stadtparlaments für höhere Parkgebühren das Referendum. Jetzt zeigen Dokumente, die das Komitee bei der Stadt einreichen musste: Wer den Kampf gegen die Gebührenerhöhung finanziell unterstützt, ist nicht ersichtlich. 

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Auffällig ist aber, dass das Komitee Ende Dezember 2022 innerhalb weniger Tage drei Spenden von je Fr. 4999.50 verzeichnete. Damit ihre Namen nicht veröffentlicht werden müssen, haben alle drei Spender einfach 50 Rappen weniger überwiesen als die 5000 Franken Schwellenwert. Theoretisch gesehen, könnte es sich sogar um einen einzigen Spender handeln, der 15’000 Franken zahlte und mit dem 50-Rappen-Trick die Summe stückelte – und damit die Transparenzregelung aushebelt.

Thomas Fuchs hält nicht viel vom neuen Gesetz

SVP-Politiker Thomas Fuchs, der diesen Trick kürzlich schon bei einer anderen Abstimmung angewendet hat, betont gegenüber dem Beobachter: «Ich bin keiner dieser drei Spender.» Um wen es sich handelt, will er nicht sagen. Er betont aber, ihm seien die Geldgeber bekannt und es sei nicht ein einziger Spender, der den Betrag gestückelt überwiesen habe.

Fuchs macht keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen das Gesetz: «Diese Transparenzregel ist ein Witz, sie hält die Leute davon ab, Geld zu spenden.» Er gibt auch freimütig zu, dass es darum gehe, die Regelung zu umgehen. «Jetzt machen wir es halt so», sagt Fuchs. Warum niemand wissen darf, wer die Abstimmung finanziert, sagt er nicht.
 
Neben SVP, FDP und Mitte unterstützt auch der TCS das Referendum gegen höhere Parkgebühren. Eine Anfrage des Beobachters, ob der Touring-Club hinter einem der drei Beiträge – oder sogar hinter allen – stecke, blieb unbeantwortet. Bei der Stadtkanzlei verweist die zuständige Leiterin Regula Tschanz darauf, dass eingereichte Unterlagen von der Stadt geprüft würden. «Bei Bedarf werden wir weitere Auskünfte verlangen und die dafür notwendigen Unterlagen einsehen.» Tschanz betont, dass sich strafbar mache, wer die Offenlegung verweigert oder der Behörde falsche Auskunft erteile. Das Reglement sieht Bussen von bis zu 5000 Franken vor.

Auf nationaler Ebene werden Transparenzregeln bei den diesjährigen Nationalrats- und Ständeratswahlen das erste Mal angewendet. Politische Akteure, die für ihre Kampagnen mehr als 50’000 Franken einplanen, müssen im Vorfeld einer Abstimmung oder einer Wahl ihre Budgets offenlegen. Nach den Wahlen müssen die Schlussrechnungen offengelegt und Geldgeber, die mehr als 15’000 Franken überwiesen haben, namentlich genannt werden.