So löschen Sie Ihre Spuren bei Google
Wenn Sie unliebsame Inhalte von sich im Internet finden, können Sie dagegen vorgehen. Wir zeigen Ihnen, wie.
Veröffentlicht am 20. Juni 2018 - 17:08 Uhr,
aktualisiert am 21. Juni 2018 - 16:55 Uhr
Nur knapp jeder zehnte Deutschschweizer kontrolliert, was über ihn im Internet zu finden ist, sagt eine Studie des Berufsnetzwerks XING aus dem Jahr 2016. 30 Prozent hiervon haben schon unerwünschte Inhalte über sich im Netz gefunden. Meist handelt es sich um nicht mehr gültige Personenangaben, veraltete Social Media-Profile oder Inhalte, die ohne Zustimmung publiziert wurden.
Wir zeigen, wie Sie Ihren digitalen Fussabdruck bereinigen können. Dabei sei vorweggesagt: Seine Daten vollständig aus dem Internet löschen zu lassen, ist wohl eine Illusion.
Um sich einen Überblick über Ihre eigene digitale Präsenz zu verschaffen, empfiehlt es sich zuallererst, seinen Vor- und Nachnamen sowie seine Mail-Adresse(n) in den einschlägigen Suchmaschinen einzugeben. Neben Google sollten Sie dabei auch Bing und Yahoo nutzen.
Nun beginnt ein Kampf an zwei Fronten. Gegen die Seitenbetreiber und gegen Google.
Weder Google noch die Seitenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Inhalte zu löschen, wenn kein rechtskräftiges Urteil dazu existiert. Es geht dabei immer um eine kritische Abwägung zwischen privatem Interesse (z.B. Schutz der Privatsphäre) und dem öffentlichen Interesse an Informationen.
Sollte sich Google oder ein Seitenbetreiber weigern, Ihre Daten zu löschen, bleibt Ihnen noch der zivilrechtliche Weg. Dieser ist allerdings mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.
Oft können Sie Ihre Spuren selbst entfernen, wenn es sich um Foren oder soziale Netzwerke handelt. Prüfen Sie daher, ob Sie sich auf den entsprechenden Seiten noch einloggen können. Tipp: Sollten sich Ihre Daten nicht mehr löschen lassen, versuchen Sie diese zu verfremden, indem Sie sich einen neuen (fiktiven) Namen geben sowie – wenn vorhanden – Anschrift und Telefonnummern ändern.
Wenn beides nicht geht, wenden Sie sich an den Seitenbetreiber. Falls dieser nicht reagiert, wirkt in vielen Fällen die Drohung mit rechtlichen Schritten.
Seit der Europäische Gerichtshof 2014 das «Recht auf Vergessen » formuliert hat, kann Google dazu verpflichtet werden, einzelne Suchergebnisse zu löschen.
Um unliebsame Einträge auf Google löschen zu lassen, müssen Sie einen Antrag an Google stellen. Das dafür vorgesehene Datenschutz-Formular sieht auf dem ersten Blick lang und kompliziert aus. Gehen Sie bei den einzelnen Schritten wie folgt vor:
- Nennen Sie das Land Ihres Wohnsitzes. Achtung: auch wenn Google «Herkunftsland» schreibt, geht es hier nicht um Ihr Geburtsland.
- Geben Sie Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse an. Auch wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, geben Sie hier Ihre Daten ein.
- Geben Sie an, für wen Sie die Löschung beantragen (Sie selbst, Kunde, Familienmitglied).
- Laden Sie für die Identitätsprüfung eine Kopie eines Ausweisdokuments hoch. Eine Kopie Ihrer ID oder Ihres Reisepasses ist dafür nicht nötig. Ein nicht-amtliches Dokument, welches Ihre Identität belegt, ist ausreichend, etwa Ihre Versichertenkarte. Stellen, die nicht zur Überprüfung der Identität nötig sind, können Sie schwärzen.
- Falls Sie schon mal einen Antrag gestellt haben, geben Sie die 14-stellige Referenznummer der alten Anfrage an.
- Geben Sie jetzt den Namen ein, zu dem die Suchergebnisse auf Google gelöscht werden sollen.
- Begründen Sie Ihren Löschungsantrag. Warum ist der Inhalt veraltet oder persönlichkeitsverletzend? Sie haben maximal 1000 Zeichen.
- Geben Sie anschliessend die URL der zu löschenden Webadresse ein.
- Zu guter Letzt müssen Sie eine eidesstaatliche Erklärung ausfüllen. Klicken Sie hierzu alle Kästen an, geben Sie das aktuelle Datum ein und unterschreiben Sie die Erklärung, indem Sie in das Feld «Unterschrift» einfach Ihren Namen setzen. Anschliessend können Sie auf «Senden» drücken und der Antrag ist abgeschickt.
Google kann diesen Antrag nun annehmen oder ablehnen. Entscheidend dabei ist eine kritische Abwägung zwischen privatem Interesse und öffentlichem Interesse an den Informationen.
Zur Beruhigung: Als Normalbürger haben Sie deutlich bessere Chancen als prominente Personen, deren Handlungen eher von öffentlichem Interesse sein können. Google müsste schon gut begründen können, warum Ihre wenig schmeichelhaften Partyfotos oder Ihr etwas unbedachter Kommentar in einem Forum von öffentlichem Interesse sein soll. Falls Google die Löschung trotzdem ablehnt, bleibt Ihnen auch hier noch der zivilrechtliche Weg.
Seien Sie sich stets Ihres eigenen digitalen Fussabdrucks bewusst. Besonders bei der Veröffentlichung von persönlichen Daten (von sich selber und von Dritten) ist Vorsicht geboten. Stellen Sie in sozialen Netzwerken Ihre Sichtbarkeit von «öffentlich» auf «privat». So verhindern Sie beispielsweise, dass Ihr Facebook-Profil in den Suchergebnissen von Google erscheint.
Mehr Tipps, wie Sie sicher durchs Internet surfen und Ihre Daten vor Google, Facebook und Co. schützen können, lesen Sie auf Guider.