So deaktivieren oder löschen Sie Ihr Konto
Kein soziales Netzwerk sammelt so intensiv Nutzerdaten wie Facebook. Doch auch wer sein Profil löscht, hinterlässt Spuren.
aktualisiert am 9. Januar 2019 - 10:31 Uhr
Fake-Profile, politische Beeinflussung, mangelhafter Datenschutz und Sicherheitslücken – negative Schlagzeilen rund um Facebook mehren sich. Und haben einen grossen Einfluss auf die Nutzerzahlen. Schwindendes Vertrauen ist laut Experten der Hauptgrund, weshalb sich weltweit immer mehr Frauen und Männer vom sozialen Netzwerk verabschieden.
Diese Tendenz zeigt sich auch in der Schweiz: Zehn Jahre lang stieg die Anzahl der Nutzer kontinuierlich – 2016 war fast jeder zweite Schweizer auf Facebook aktiv. Obwohl 2018 noch immer 3,8 Millionen Teil des Netzwerks waren, kam es in den letzten beiden Jahren erstmals zu einem Rückgang, wie eine Untersuchung der Kommunikationsagentur Bernet zeigt.
Wer seine Privatsphäre hüten möchte, muss das Facebook-Profil nicht gleich löschen. Schon wenige Tricks helfen dabei, eine bessere Kontrolle über den eigenen Daten-Fussabdruck zu haben.
Folgende Einstellungen können Sie selber vornehmen:
- Profil aus der Google-Suche entfernen
- Automatische Gesichtserkennung ausschalten
- Markierte Beiträge überprüfen
- Freundesliste verbergen
- Standorterkennung ausschalten
- Werbeeinstellungen anpassen
Tipps und Anleitungen finden Sie im Artikel «Facebook: So schützen Sie Ihre Daten» .
Wer sich von Facebook verabschieden möchte, hat zwei Möglichkeiten: Das Konto kann entweder deaktiviert oder gelöscht werden. Zuvor können Sie Daten wie Chat-Nachrichten, Bilder oder Videos herunterladen und speichern.
• Einstellungen → Deine Facebook-Informationen → Deine Informationen herunterladen
Bei einer Deaktivierung bleibt das Profil bestehen und kann jederzeit wieder aktiviert werden, indem sich Nutzer erneut einloggen. Ein deaktiviertes Profil ist nicht mehr einsehbar und wird auch über die Suche nicht gefunden. Privatnachrichten sowie Beiträge in Gruppen bleiben weiter erhalten, ausserdem können Sie Freunde über die Messenger-App anschreiben.
• Einstellungen → Allgemein → Konto verwalten → Deaktiviere dein Konto
Eine Löschung ist im Gegensatz zur Deaktivierung dauerhaft. Wenn ein Nutzer die Löschanfrage abschickt, wartet Facebook 30 Tage. Während dieser Zeit kann der Schritt durch erneutes Einloggen rückgängig gemacht werden. Danach werden Nutzerdaten aus allen Sicherungssystemen gelöscht. Das Profil, Fotos, Beiträge und Videos sind nach spätestens 90 Tagen nicht mehr auffindbar.
• Einstellungen → Deine Facebook-Informationen → Dein Konto und deine Informationen löschen → Mein Konto löschen
Achtung: Viele Apps sind mit Facebook verknüpft. Wenn Sie sich bisher mit ihrem Facebook-Zugang eingeloggt haben, ist das nach einer Löschung nicht mehr möglich, so zum Beispiel auf Spotify. Klären Sie deshalb vor der Löschung Ihre Zugriffsmöglichkeiten.
Ihr ganzer Fussabdruck lässt sich nicht aus dem Netzwerk löschen – einige Spuren bleiben immer bestehen:
- Private Nachrichten
Chatverläufe in der Inbox werden Ihren Facebook-Freunden weiterhin angezeigt, da Sie nicht auf Ihrem privaten Profil gespeichert sind. - Gespeicherte Daten
Facebook räumt ein, dass Datenspuren wie zum Beispiel Verhaltensmuster eines Nutzers nicht restlos gelöscht werden. Diese sind weiterhin wichtig, zum Beispiel für Werbezwecke, werden aber vom persönlichen Nutzerprofil getrennt und anonymisiert. - Fotos
Selber hochgeladene Fotos werden zwar gelöscht, nicht aber Fotos Ihrer Freunde, auf denen Sie abgebildet sind.
Nutzer können ihr Profil im Todesfall löschen , deaktivieren oder in einen sogenannten Gedenkzustand versetzen lassen. Für die letzte Möglichkeit müssen sie einen Nachlasskontakt festlegen, der das Profil weiterhin verwaltet (Einstellungen → Konto verwalten → Bearbeiten), also beispielsweise Beiträge verfasst oder Freundschaftsanfragen annimmt. Sobald dieser Kontakt ein Antragsformular ausfüllt, wird dem Profil «in Erinnerung an» vorangestellt.
Ein Profil kann per Vertrag auch ohne festgelegten Nachlasskontakt gelöscht, deaktiviert oder in den Gedenkzustand versetzt werden. Dafür muss der Antragstellende aber beweisen, dass er ein Familienmitglied ist und eine Sterbeurkunde einreichen.
Der Datenschutz hat in den letzten Jahren durch die Digitalisierung an Bedeutung gewonnen. Doch wer darf was über mich wissen? Wie erhält man Auskunft über gespeicherte Daten? Und wie sieht es aus mit dem Fotografieren im öffentlichen Raum? Beobachter-Mitglieder erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zum Daten- und Persönlichkeitsschutz.