Seit 2017 dürfen bestimmte Insekten in Lebensmitteln verarbeitet werden. Anfang Jahr hat die EU die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) genehmigt. Seit wenigen Wochen ist es auch in der Schweiz erlaubt. 

Seither machen in sozialen Medien Fake News die Runde. So wird unter anderem behauptet, dass man den Leuten Insekten unterjubelt und ohne Deklaration zum Beispiel in die Schokolade oder in die Pizza mischen würde. 

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Muss das Insektenpulver deklariert werden?

Ja. Und zwar in der EU und in der Schweiz. Wenn Insektenpulver verwendet wird, müssen sowohl der lateinische als auch der deutsche Name auf der Verpackung vermerkt sein. Es muss Folgendes in den Zutaten stehen: «Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille).» Wer kein Insektenpulver zu sich nehmen will, muss also die Zutatenliste auf der Verpackung genau lesen.

In welchen Produkten kann das Pulver überall drinstecken?

Das Pulver darf in Brot, Getreideriegeln, Schokolade, Guetsli, Teigwaren, Saucen, Pizza und einigen weiteren Produkten verwendet werden. Es ist genau festgelegt, wo Insektenpulver drin sein kann und auch in welcher Menge. In der EU-Verordnung ist die vollständige Liste enthalten. 

Was ist mit vegetarischen und veganen Produkten?

Insekten gelten als Lebensmittel tierischer Herkunft. Wenn also irgendwo Insektenpulver drin ist, darf das Produkt nicht als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet sein. Umgekehrt heisst das: Überall, wo vegetarisch oder vegan draufsteht, sind keine Hausgrillen drin. 

Schaden Grillen der Gesundheit? 

Insekten werden in der Schweiz als sogenannte neuartige Lebensmittel zugelassen und müssen dafür bestimmte Anforderungen erfüllen. Nur nach einer strengen Prüfung und wenn sie sicher seien, würden solche neuartigen Lebensmittel bewilligt. Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit stellt das teilweise entfettete Pulver aus Hausgrillen kein Risiko für die Gesundheit dar. Auf der Etikette müsse allerdings ein Allergiehinweis stehen: Die Zutat kann allergische Reaktionen bei Personen auslösen, die gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind.

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Tina Berg, Redaktorin
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