Ist sein Geld auch meins?
Frage: Mein Mann ist angestellter Informatiker, ich bin Familienfrau. Nebenbei betreut er in der Firma seiner Mutter die Informatik. Diesen Nebenverdienst überweist er jeweils auf sein eigenes Konto. Ist das nur sein Geld?
aktualisiert am 17. Juli 2017 - 12:57 Uhr
Ja. Jedes Einkommen Ihres Mannes gilt güterrechtlich als seine Errungenschaft, sofern Sie keinen anders lautenden Ehevertrag haben. Trägt er von seinem Einkommen genügend an die Lebenskosten der Familie bei und macht er auch hinreichende Rückstellungen für Steuern und andere offene Schulden, kann er mit seinem verbleibenden Einkommen machen, was er will.
Als Familien- und Hausfrau haben Sie jedoch Anspruch auf einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung. Als Ehefrau haben Sie aber keinen Zugriff auf Lohnersparnisse Ihres Mannes. Auf dieses Errungenschaftsvermögen hätten Sie nur im Falle der Scheidung - oder allenfalls bei einem Wechsel des Güterstands durch Ehevertrag - einen hälftigen Anspruch. Faktisch gilt während der Ehe die Gütertrennung und somit das Prinzip «Mein ist mein und dein ist dein».
Wie wird das eheliche Vermögen bei Scheidung oder Tod aufgeteilt? Beobachter-Mitglieder erhalten mit den Fallbeispielen «Güterrechtliche Auseinandersetzung» einen Überblick, wie sich die Aufteilung bei der Gütergemeinschaft und bei der Errungenschaftsbeteiligung gestaltet.