Wer haftet für die Kosten?
Frage: Mein Verlobter hat die Hochzeit abgesagt, weil er sich in eine andere Frau verliebt hat. Kann ich ihm die Kosten für die Annullierung unserer Hochzeitsreise in Rechnung stellen? Und darf ich den Verlobungsring behalten?
aktualisiert am 17. Juli 2017 - 13:04 Uhr
Wer ohne wichtigen Grund vom Eheversprechen zurücktritt, muss einen fairen Anteil der Auslagen übernehmen, die dem anderen wegen der geplanten Heirat entstanden sind.
Ein wichtiger Grund für den Verlöbnisbruch Ihres Exverlobten läge etwa vor, wenn Sie ihm untreu gewesen wären. Dass er sich in eine andere Person verliebt hat, gilt dagegen nicht als genügend wichtiger Grund, um ihn von der Übernahme eines Kostenanteils zu befreien.
Sind Sie beide ungefähr gleich finanzkräftig, hätte er etwa die Hälfte der Kosten zu tragen. Den Ring müssten Sie ihm zurückgeben, wenn er danach verlangt.
Achtung: Beide Ansprüche müssen innert eines Jahres seit der Auflösung des Verlöbnisses geltend gemacht werden.
Nicht nur der Name kann sich ändern, wenn Paare entscheiden, den Bund der Ehe einzugehen. Mitglieder des Beobachters erhalten weitere Infos, welcher Güterstand sich für ihre Situation anbietet, wie das eheliche Vermögen anhand von konkreten Fallbeispielen aufgeteilt werden kann und profitieren von einer Vorlage für einen Ehevertrag, die aufzeigt, was wichtig ist.