Wie viel Unterhalt zahle ich im Minimum?
Meine Freundin erwartet ein Kind von mir. Ich bin aber seit längerem arbeitslos und komme finanziell gerade so über die Runden. Wie hoch ist der minimale Unterhaltsbeitrag, den ich für das Kind bezahlen muss?
Es gibt keinen minimalen Unterhaltsbeitrag, den Sie in jedem Fall bezahlen müssen. Wenn Sie selber auf dem Existenzminimum leben – also mit Ihrem Einkommen nicht einmal oder nur gerade Ihren eigenen minimalen Lebensbedarf decken können –, kann man Sie gemäss Bundesgericht nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichten. Liegt Ihr Arbeitslosengeld hingegen über Ihrem betreibungsrechtlichen Existenzminimum, müssen Sie Unterhalt zahlen.
Zur Höhe des Unterhaltsbeitrags steht im Gesetz einzig, dass dieser den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen soll. Dabei sind das Vermögen und die Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen. Und der Unterhaltsbeitrag soll ausdrücklich auch der Gewährleistung der Betreuung des Kindes durch die Eltern oder Dritte dienen.
Bei der Festsetzung von Kinderalimenten beachten die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) und Gerichte häufig folgende Regeln:
- Je höher die Einkommen der Eltern, desto höher sind die Alimente.
- Alimente werden oft gestaffelt: je älter die Kinder, desto höher die Alimente.
- Kinderzulagen sind zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen zu zahlen.
- Sind ausserordentliche Mehrkosten absehbar (zum Beispiel Studium, Therapien), wird das bei der Alimentenhöhe und der Dauer berücksichtigt.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neues Unterhaltsrecht, ausserdem ist im November 2020 ein wichtiger Bundesgerichtsentscheid zur Berechnung der Kinderalimente ergangen. Wie die Berechnung der Kinderalimente heute in der Praxis erfolgt, erfahren Sie im Merkblatt «Kinderalimente» (exklusiv für Beobachter-Abonnenten).
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2 Kommentare
2021....und es gibt auch weiterhin Kinder, wenn MANN und FRAU nicht verhüten....!
Vorher überlegen und verantwortungsbewusst handeln!
Ein Kind ist ein Lebewesen, kein "Unfall"!
Im Nachhinein müssen sich Vater und Mutter so ca 25 Jahre um das Kind kümmern, persönlich, erzieherisch, schulisch, finanziell!
Kinder sind "Lebewesen"!
Guten Tag ich hätte da mal eine Frage und zwar was kann ich machen wenn ich mit nach Abzug von den Allimenten Zahlung nicht auf mein Existenzminimum komme, da ich auf Provisionsbasis angestellt bin und ich in den Lezten Jahren Gut verdient habe. und jetzt wurden die Provisionzahlung um 2/3 gekürzt in unserer Unternehmung und verdiene jetzt ca. 2000 CHF weniger und komme mit den Allimenten abzüge knapp auf CHF 2200.- sollte aber gemäss Scheidungsvereinbarung CHF 3500.- erhalten eben existenzminimum. Meine Frage was kann ich tun? Kann ich auf der Gemeinde Ergänzungsleistung beantragen?