Das Kind anerkennen

Wenn das Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus zur Welt kommt, wird die Geburt automatisch innert dreier Tage dem Zivilstandsamt gemeldet. Bei unverheirateten Eltern wird nur die Mutter im Zivilstandsregister eingetragen. Der Vater muss das Kind beim Zivilstandsamt anerkennen, damit er rechtlich als Vater gilt. Das kann er vor oder nach der Geburt tun.

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