Was kostet eine Scheidung?
Frage: Mein Ehemann und ich leben seit längerem getrennt. Nun möchte ich die Scheidung einreichen. Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Was kostet es? Und brauche ich dafür einen Anwalt?
aktualisiert am 17. Mai 2021 - 11:50 Uhr
Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren dauert in der Regel drei bis vier Monate, wenn Sie und Ihr Mann sich auch über alle Nebenfolgen der Scheidung wie Sorgerecht für die Kinder, Unterhaltsbeiträge für den Exgatten und die Kinder, Aufteilung des ehelichen Vermögens und der Pensionskassenguthaben einig sind.
Kampfscheidungen hingegen, bei denen über jeden Punkt hart gestritten und jedes Rechtsmittel ergriffen wird, können mehrere Jahre dauern.
Die Gerichtskosten werden von den Gerichten entsprechend den kantonalen Gebührenordnungen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall festgelegt. Im Kanton Zürich bestimmt die massgebliche Gebührenverordnung, dass die Gerichtsgebühr bei Scheidungsverfahren in der Regel 300 bis 13'000 Franken beträgt. Bei einem einfachen Fall eines Ehepaars, das sich einvernehmlich scheiden lassen will, fällt am Bezirksgericht Zürich so in der Regel eine Grundgebühr in der Grössenordnung von pauschal 3600 Franken an (inklusive Kosten der Zustellung et cetera). Diese reduziert sich bei Verzicht auf eine Begründung auf die Hälfte der Summe, das heisst auf 1800 Franken.
Für Kampfscheidungen können demgegenüber die Gerichtskosten ohne weiteres 10'000 Franken oder mehr betragen. Die Gerichtskosten muss bei Kampfscheidungen diejenige Partei bezahlen, die ganz oder teilweise mit ihren Anträgen unterliegt. Bei einvernehmlichen Scheidungen werden sie meist halbiert.
In keinem Kanton besteht eine Pflicht, für das Scheidungsverfahren einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen. Meist empfiehlt es sich, zu einem Anwalt zu gehen, wenn auch die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, sich eine Kampfscheidung abzeichnet oder wenn sich die Aufteilung des ehelichen Vermögens als kompliziert erweist. Die Anwaltskosten bei einer Scheidung liegen zwischen 200 und 400 Franken pro Stunde.
Wer nicht in der Lage ist, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Prozess nicht aussichtslos erscheint und – für die Anwaltskosten – dass anwaltliche Hilfe nötig ist.
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4 Kommentare
Guten Tag
Ihre Ausführungen bzgl. Reduktion der Gerichtsgebühr bei Verzicht auf Begründung ist nicht korrekt. Diese reduziert sich gemäss Gebührenverordnung nur um einen Drittel und nicht um die Hälfte.
Ich habe mich vor drei Jahren getrennt, dann nach zwei Jahren habe ich die Scheidungsklage eingereicht. Da meine Scheidung grenzüberschreitenden ist, musste ich mich an einen deutschen Anwalt mit der schweizerischen und deutschen Anwaltszulassung wenden. Die Kosten des Anwaltes sind im Vergleich zur güterrechtlichen Auseinandersetzung und der Festsetzung des ehelichen Unterhaltes sowie des Kinderunterhaltes gering. Was ist aber ein guter Scheidungsanwalt?
Ich möchte gerne wissen, was auf mich zukommt,wenn ich die Scheidung eingebe : wem muss ich die Scheidung eingeben, wir sind seit 40 Jahren verheiratet,haben seit 2006 ein Haus gekauft,das ich voll bezahlt habe mit der anschliessenden Renovierung,bei der Verschreibung habe ich meiner Frau zu 50 % teilhaben lassen als Geschenk,ist notarielle geschehen.Dieses Geschenk möchte ich widerrufen, ihr aber ihre Investitionen sicher zurückerstatten.Beide haben zuwenig Geld um eine Scheidung zu finanzieren,doch durch den Hausverkauf könnte man das Geld herbei bringen.Was wird mir übrig bleiben & was muss ich ihr an monatlicher Abgeltung zukommen lassen,wenn überhaupt.Es könnte auch eine einmalige Abfindung sein.Das müssen keine Beträge sein,doch müsste ich wissen,wie ich danach dastehe,weiss aber,das der Scheidungsrichter den Abschluss macht,er hat das Sagen sicher zum Nachteil des Mannes.Meine Frau hat unsere 2 Kinder zusammen mit mir gross gezogen,weil wir zusammen eine Hauswarts Ehepaar-Anstellung bei der Stadt Bern hatten.Die Kinder sind bereits aus dem Haus & Erwachsen (Sohn 36 - Tochter 30 )Was kommt aus dieser Zusammenstellung für mich heraus ?? Für Ihre Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar, nicht ganz so pressant,aber möchte mich mal erkundigen was auf mich zukommt. Ich danke sehr für Ihre Bemühungen !
Es grüsst Sie freundlich
Anton Bucher
Sehr geehrter Herr Bucher
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