Sich trauen oder nicht trauen: Immer mehr Paare bleiben unverheiratet, selbst wenn Nachwuchs unterwegs ist . Doch aufgepasst: Das Gesetz regelt das Konkubinat nicht. Damit der Partner im Todesfall abgesichert ist – insbesondere dann, wenn der eine die Arbeit reduziert oder ganz aufgibt, um sich um den Haushalt und die Kinderbetreuung zu kümmern –, muss man zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen:
Erbrecht
Selbst nach 30 oder 40 Jahren Lebensgemeinschaft und/oder mit gemeinsamen Kindern gibt es keinen gesetzlichen Erbanspruch für den überlebenden Konkubinatspartner.
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