Kürzung im Konkubinat?
Frage: Ich bin seit vier Monaten auf Sozialhilfe angewiesen. Seit rund einem Jahr lebe ich in einer Partnerschaft, und neu wohnen wir auch zusammen. Muss mich meine Freundin finanziell unterstützen? Darf mir das Sozialamt die Unterstützung kürzen?
Veröffentlicht am 12. März 2007 - 12:18 Uhr
Nein, in Ihrer Lebenslage muss Ihre Partnerin Sie nicht finanziell unterstützen. Im Gegensatz zu einer Ehe besteht in einem Konkubinat keine gegenseitige Unterstützungspflicht. Ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1998 besagt jedoch, dass bei einem stabilen Konkubinat davon auszugehen ist, die Partner würden sich gegenseitig unterstützen. In der Praxis spricht man von einem stabilen Konkubinat, wenn es seit mindestens fünf Jahren besteht oder die Partner mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben. Ihr Unterstützungsbeitrag wird sich aber trotzdem verringern, da Sie Kosten im Grundbedarf (zum Beispiel für Nahrungsmittel, TV-Konzession) sowie Wohnkosten teilen können. Im Grundsatz gilt, dass die nicht unterstützte Person alle Kosten, die sie verursacht, selbst zu tragen hat.
2 Kommentare
Suche Rechtssuskunft in der Angelegenheit doch alle sind im Urlaub
Ich beziehe seit Februar Sozialamt Unterstützung, lebe mit meinem besten Freund seit gut 13: Jahren zusammen mit getrennten Zimmern und ohne Sex.. wurde letzte Woche um 7 Uhr aus dem Bett gepoltert und Sozialamt stand vor der Tür. Danach über FB mit einer fake Adresse ausgefragt über mein Verhältnis zu meinem Kollegen