Ein AHV-Splitting verlangen?
Frage: Ich bin seit kurzem geschieden. Nun könnte ich bei der AHV das Einkommenssplitting verlangen. Welche Vor- und Nachteile hätte das für mich?
aktualisiert am 15. Mai 2018 - 16:58 Uhr
Das Einkommenssplitting wird von Gesetzes wegen bei jeder Scheidung durchgeführt: Die während der Ehe erzielten Einkommen beider Partner werden hälftig aufgeteilt und neu den individuellen Konten (IK) gutgeschrieben.
Diese Aufteilung wird aber erst relevant, wenn einer von beiden eine Rente der AHV oder der IV bezieht. Dann wird aus den IK-Eintragungen das durchschnittliche Jahreseinkommen berechnet, das die Rentenhöhe bestimmt.
Da die AHV von einer Scheidung nicht automatisch erfährt, erfolgt die Einkommensteilung oft erst, wenn die erste Rente fällig wird. Jeder Geschiedene kann aber das Splitting schon vorher verlangen. Mit dem Vorteil, dass dann beide umgehend Kenntnis von den neuen IK-Einträgen erhalten.
Je früher das Splitting verlangt wird, desto besser lässt sich die Richtigkeit der Einkommensberechnung prüfen. Hier können Sie das Formular für die Einkommensteilung herunterladen.
Eine Scheidung kostet immer Kraft, egal ob diese einvernehmlich oder gerichtlich in einer Kampfscheidung vollzogen wird. Als Beobachter-Mitglied erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zum Scheidungsrecht. Finden Sie etwa mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Scheidungsalimente zusammensetzen, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.
Wie funktioniert die AHV?
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.