Gemeinsame Wohnung trotz Trennung?
Frage: Meine Frau und ich trennen uns. Wegen der Kinder und der knappen Finanzen wollen wir weiterhin in derselben Wohnung leben. Ist das rechtlich in Ordnung?
aktualisiert am 27. Juli 2017 - 09:48 Uhr
Ja, aber das Gesetz setzt voraus, dass Getrenntlebende den gemeinsamen Haushalt aufheben. Darum würde ein Gericht die Regelung der Trennung ablehnen, wenn die Eheleute sich «nur» trennen wollen, aber weiterhin eine Wohngemeinschaft führen. Anders läge der Fall, wenn man die Familienwohnung oder das Familienhaus in zwei Wohnungen mit separatem Eingang aufteilt, das Ehepaar also räumlich getrennt unter einem Dach lebt.
Es steht Ihnen jedoch frei, in der gleichen Wohnung «getrennt» zu leben und dies in einer Trennungsvereinbarung zu regeln. Ob diese «Trennung» im Streitfall für die Scheidungsklage als Trennungszeit anerkannt würde, ist jedoch fraglich.
Beachten Sie: Die Steuerbehörde wird Ihre Trennung (ohne Aufhebung des gemeinsamen Haushalts) wahrscheinlich nicht durchgehen lassen, sondern weiterhin den Tarif verheirateter, nicht getrennt lebender Ehegatten anwenden und Sie weiterhin gemeinsam veranlagen.
Bei wem sollen die Kinder leben, wenn ein Paar sich für die Trennung entscheidet? Wie hoch sollen die Unterhaltsbeiträge sein? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Mustervorlage «Trennungsvereinbarung für Eheleute mit Kindern» ein nützliches Beispiel, das ganz einfach an die persönlichen Verhältnisse angepasst werden kann.
1 Kommentar
Die Frage muss gestellt werden: was bedeutet diese Situation für die Kinder und deren Leben??
Spannungen, Dispute, Krieg, Lärm auf Dauer = gesundheitsschädigend, belastend, beeinträchtigend für die Kinder!
Mensch = Körper-Seele-Geist!
Verantwortung von Eltern (Mutter-Vatter) gegenüber den Kindern!