Aufs neue Jahr tritt die sogenannte Weiterentwicklung der IV in Kraft. Die Gesetzesänderung soll unter anderem ein faires Verfahren bringen. Behindertenorganisationen bezweifeln das. Sie fordern eine Nachbesserung bei wichtigen Punkten wie der Auftragsvergabe an Gutachter oder beim Invaliditätsgrad.

Grad der Invalidität: Klarere Regelung?

Bisher gab es beim IV-Grad vier Stufen (Viertels-, halbe, Dreiviertels- oder ganze Renten). Für viele IV-Beziehende war es nicht attraktiv, mehr zu arbeiten: Wegen Schwelleneffekten erhöhte sich ihr verfügbares Einkommen nicht.

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Neu gilt ein stufenloses System. Für die Höhe der Rente kommt es neu auf jedes Prozent des IV-Grads an. Die wichtigsten Grundsätze zur Bemessung werden neu in einer Verordnung erfasst.

Kritik der Behindertenorganisationen: Der Invaliditätsgrad wird weiter gestützt auf statistische Werte berechnet, allen voran die Lohnstrukturerhebung. Sie zeigten aber weitgehend das Lohnniveau gesunder Personen. So nehme die IV für eingeschränkt arbeitsfähige Menschen oft unrealistische Verdienstmöglichkeiten an – und setze die Differenz zwischen dem Lohn einer gesunden und dem als möglich erachteten einer gesundheitlich eingeschränkten Person zu klein an. Weil diese Differenz für den Invaliditätsgrad ausschlaggebend ist, falle dieser oft zu tief aus – und es werde keine oder eine zu tiefe Rente ausbezahlt. Man müsse eine realistischere Lohntabelle entwickeln.

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IV - Was steht mir zu?
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Medizinische Gutachten: Mehr Qualität und Transparenz?

Im IV-Verfahren können Gutachten matchentscheidend sein: Sie beurteilen etwa, ob oder zu welchem Grad jemand arbeitsfähig ist. Der IV wurde vorgeworfen , sie vergebe Aufträge intransparent. Zudem würden Gutachten einseitig zu Gunsten der IV ausfallen.

Neu sollen sich IV und Versicherte gemeinsam auf Gutachter einigen. Die Interviews mit Versicherten müssen neu akustisch aufgezeichnet werden. Die IV-Stellen führen neu eine Liste mit Gutachtern und Infos zu ihnen – wie Anzahl erstellter Gutachten, Vergütung, attestierte Arbeitsunfähigkeiten und gerichtliche Beurteilung der Gutachten. Eine neue ausserparlamentarische Kommission überprüft die Qualität der Gutachter.

Kritik der Behindertenorganisationen: Der Bundesrat hat das Gesetz in einem Punkt abgeschwächt: Die IV kann bei monodisziplinären Begutachtungen weiterhin Gutachter vorschlagen. Sie bekommen dann den Auftrag – ausser die versicherte Person spricht sich aktiv dagegen aus. Viele würden dies gegen die IV nicht wagen.

Weitere Neuerungen bei der IV
  • Früherfassung und Integration: Kinder, Jugendliche und psychisch Erkrankte werden früher erfasst und intensiver unterstützt.
  • Integrationsmassnahmen – Vorteile für Arbeitgeber: Die IV übernimmt während einer Integrationsmassnahme den gesamten Unfallschutz (Kosten und Administration). Auch die Haftpflichtversicherung wird ausgeweitet, sodass die Betriebe kein Haftungsrisiko tragen müssen.
  • Doppelt so viele Taggelder bei Arbeitslosigkeit: Die Arbeitslosenversicherung verdoppelt die Taggelder für Stellensuchende, die Integrationsmassnahmen der IV durchlaufen haben, von 90 auf 180.
  • Liste der Geburtsgebrechen: Neu gibt es klare Kriterien, ob ein Leiden als Geburtsgebrechen gilt und die IV die Behandlungskosten übernimmt. Daneben wird die Liste der Geburtsgebrechen aktualisiert. Leiden, die heute einfach behandelt werden können, werden neu von der Krankenkasse übernommen.
  • Kosten für Medikamente: Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV auch die Arzneimittelkosten bis zum 20. Altersjahr. Neu gibt es dafür eine IV-Arzneimittelliste.
  • Ambulante Pflegeleistungen: Eine neue Bundesverordnung definiert die Pflegeleistungen für Kinder und Jugendliche (zum Beispiel Spitex-Pflege), die von der IV bezahlt werden.
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Katharina Siegrist, Redaktorin
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