Grundsätzlich ja, denn die Plafonierung der Renten würde entfallen, und Sie erhielten höhere Einzelrenten. Zurzeit sind die Renten nach der Scheidung maximal 2450 Franken pro Person. Ihre heutige Rente ist auf 3675 Franken (Ehepaar) limitiert. Nach der Scheidung Scheidung Ein AHV-Splitting verlangen? erhielten beide Ex-Ehepartner einzeln pro Jahr bis zu 7350 Franken mehr.

Doch neben der emotionalen Belastung hätte eine Scheidung noch weitere Folgen:

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Ohne Scheidung zu Ergänzungsleistungen

Empfehlenswert ist deshalb, erst mal den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? zu prüfen. Pensionierte, die mit der Rente den minimalen Lebensunterhalt nicht finanzieren können, haben ein Anrecht darauf.

Sie schreiben, dass Sie in einer günstigen Mietwohnung leben und noch knapp 100'000 Franken Vermögen haben. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf EL. Beim Betrag, den Sie erhalten, wäre auch die tatsächliche Prämie der Krankenversicherung, höchstens jedoch die kantonale Durchschnittsprämie, gedeckt. Zudem wären Sie von den Radio- und TV-Gebühren befreit Ergänzungsleistungen Sind wir von den Radio- und TV-Gebühren befreit? .

Fazit: Die Ergänzungsleistungen fangen die mögliche höhere Rente bei einer Scheidung beinahe auf – und die unschönen Folgen der Scheidung bleiben Ihnen erspart.

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Wie funktioniert die AHV?

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Achtung: Seit 2023 beträgt die AHV-Mindestrente 1225 und die Maximalrente 2450 Franken. Der AHV-Beitragssatz wurde 2020 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 4.35% erhöht.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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