Ich bin seit längerem krank. Die Taggeldversicherung drängt mich zur Anmeldung bei der IV. Darf sie das?
Diverse Krankentaggeldversicherungen sehen eine Anmeldepflicht
vor. Dann müssen Versicherte der Aufforderung Folge leisten. Denn sie sind verpflichtet, den Schaden für die Versicherung möglichst klein zu halten.
Kann man sich bei der IV nur mit Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts anmelden?
Nein. Sie benötigen aber eine gute medizinische Dokumentation. Pro Infirmis kann bei der Anmeldung behilflich sein. Fragen, die Sie nicht verstehen, können Sie auch offenlassen; die IV-Stelle muss sie ohnehin klären. Auch wenn Sie etwas vergessen sollten: Sie verpassen nichts, denn die IV muss alle möglichen Leistungsansprüche klären, die in engem Zusammenhang mit dem Leiden stehen.
Wo finde ich Fachleute, die mich im IV-Verfahren kompetent beraten können?
- Pro Infirmis bietet eine kostenlose Beratung.
- Procap gewährt den Mitgliedern kostenlose Beratung.
- Inclusion Handicap arbeitet gegen geringes Entgelt und bietet Beratung und Mandatsführung.
- Rechtsberatung UP ist ein Verein spezialisierter Anwältinnen und Anwälte. Eine Beratung von 45 Minuten kostet 100 Franken.
Wann brauche ich einen Anwalt oder eine Anwältin?
Eine erste Einschätzung zum Fall kann die Pro Infirmis geben, auch dazu, ob ein Anwalt nötig ist. Es ist wichtig, die entscheidenden Argumente vorzubringen, damit die IV ihre Abklärungen vornehmen kann. Wenn man ein allfälliges Gerichtsverfahren beeinflussen will, sollte man nach Ansicht spezialisierter Anwälte schon nach dem Vorbescheid eine Fachperson beiziehen.
Falls Sie auf eigene Faust eine Anwältin beiziehen möchten: Sie sollte unbedingt auf Sozialversicherungsrecht spezialisiert sein. Achten Sie auf Titel wie «Fachanwalt SAV im Haftpflicht- und Versicherungsrecht» oder «CAS Sozialversicherungsrecht».
Bis zur Pensionierung dauert es nicht mehr lange. Lohnt sich eine Anmeldung bei der IV noch?
Unter Umständen ja. Vorher müssen Sie aber unbedingt klären, ob Sie in der zweiten Säule mit einer Frühpensionierung
besser wegkommen als mit Leistungen, die Sie von der IV erwarten können. Klären Sie beides für den Fall vor und nach der ordentlichen Pensionierung.
Beachten Sie dabei auch, dass es je nach gewählter Variante im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge zu einer Änderung der IV-Rente kommen könnte. In der ersten Säule gilt: Die spätere AHV-Rente ist mindestens gleich hoch wie die bisherige IV-Rente. Im Prinzip gilt das auch bei der Invalidenrente der Pensionskasse, aber nur für den obligatorischen Teil.
Damit ich finanziell nicht in Bedrängnis komme, muss ich mich während des laufenden IV-Verfahrens beim RAV melden. Aber ich finde doch niemals eine Stelle zu den 20 Prozent, von denen meine Ärztin ausgeht.
Die Chancen sind wahrscheinlich gering. Aber darum geht es nicht: Die Ärztin muss ausweisen, dass Sie fähig sind, mindestens 20 Prozent in einer leidensangepassten Tätigkeit zu arbeiten. Und Sie müssen dazu bereit sein.
Muss ich der Arbeitslosenkasse das Taggeld zurückzahlen, wenn ich rückwirkend IV bekomme?
Nein. Für die Zeit, in der Sie Taggelder erhalten haben, geht die rückwirkend gewährte IV-Rente
direkt an die Arbeitslosenkasse. Falls die IV eine Rente spricht, während Sie Arbeitslosengelder beziehen, passt die Arbeitslosenkasse im Folgemonat die Leistungen an. Wenn der Grad der Invalidität weniger als 40 Prozent beträgt, erhält man aber keine IV-Rente. Dann passt die Arbeitslosenkasse den versicherten Verdienst ebenfalls an die verbleibende Erwerbsfähigkeit an, und zwar auf den Zeitpunkt nach dem Rentenentscheid. Die Anpassung gilt ausschliesslich für die Zukunft.
Die IV will bei mir eine Haushaltsabklärung vornehmen. Muss ich dafür aufräumen?
Präsentieren Sie keinesfalls einen perfekten Haushalt. Kommen Sie nicht auf die Idee, die Wohnung aufräumen zu lassen. Lassen Sie es so, wie es immer aussieht. Schliesslich will die IV abklären, welche Arbeiten Sie zu Hause erledigen können und wo Sie allenfalls Hilfsmittel oder Unterstützung brauchen.
Ich habe eine Vorladung beim Gutachter erhalten. Darf ich das Gespräch aufzeichnen?
Ab dem 1.1.2022 ist im Gesetz verankert, dass die IV-Gutachter
eine Audioaufzeichnung der Befragung machen müssen. Die Tonaufnahme ist dann ein Teil der IV-Akten. Wenn Sie keine Aufzeichnung wollen, dann müssen Sie dies explizit wünschen.
Ich habe einen negativen Vorbescheid bekommen. Soll ich mich wehren oder auf die Verfügung warten?
Wenn Sie mit dem Vorbescheid nicht einverstanden sind, sollten Sie unbedingt einen sogenannten Einwand einreichen, mündlich oder schriftlich (siehe hierzu den Musterbrief «Einwand gegen den IV-Vorbescheid»). Wenn ein Gerichtsverfahren bereits absehbar ist, ist der Beizug einer Fachperson sinnvoll.
Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert. Muss ich das der IV melden?
Sie müssen alles melden, was auf der Verfügung der IV vermerkt ist. Also auch die Verschlechterung des Gesundheitszustands. Das gilt auch, wenn der Rentenantrag ganz abgewiesen wurde.
Reduziert sich die Rente, wenn ich heirate?
Eine Eheschliessung müssen Sie auf jeden Fall melden. Sie löst in der Regel noch keine Revision aus – ausser der Ehepartner bezieht eine IV- oder AHV-Rente. Dann kann es zu einer Plafonierung und damit zu einer tieferen IV-Rente kommen.
Ich habe geerbt. Wird jetzt meine Rente gekürzt?
Nein, das Vermögen ist bei der IV nicht ausschlaggebend. Sie müssen die Erbschaft
auch nicht melden. Nur wer zusätzlich zur IV Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, muss die Erbschaft seiner EL-Stelle melden. Dann werden die EL eventuell gekürzt oder gestrichen.
Die IV hat angekündigt, dass sie nach drei Jahren eine Revision meiner Rente vornimmt. Ist das normal?
Ja. Die IV prüft die Lebenssituation regelmässig. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag.
Haben Kinder auch Anspruch auf IV-Leistungen?
Kinder werden mit medizinischen und beruflichen Massnahmen, Hilflosenentschädigung
und Hilfsmitteln unterstützt, eventuell verknüpft mit einem Intensivpflegezuschlag und einem Assistenzbeitrag. Kinder, die keine Ausbildung absolvieren können, erhalten nach der Vollendung des 18. Altersjahrs eine IV-Rente.
Darf ich arbeiten, auch wenn ich eine IV-Rente erhalte?
Wenn es aus medizinischer Sicht möglich ist, dürfen Sie grundsätzlich arbeiten. Klären Sie mit dem behandelnden Arzt ab, ob es Ihr Gesundheitszustand erlaubt, diese Arbeit auszuführen. Sehen Sie in der Rentenverfügung oder in den IV-Akten nach, wie viel Sie dazuverdienen dürfen, ohne die Rente zu gefährden. Denken Sie daran, dass Sie die IV-Stelle informieren müssen, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen. Das gilt auch, falls Sie plötzlich mehr verdienen sollten.
Wem gehört die Kinderrente?
Sie wird jenem Elternteil ausgezahlt, der IV bezieht, dient aber dem Unterhalt des Kindes. Falls sie zweckentfremdet wird, hat das Kind Anspruch auf direkte Auszahlung oder Auszahlung an die erziehungsberechtigte Person.
Ich ziehe demnächst in einen anderen Kanton. Wird meine IV-Rente neu berechnet?
Grundsätzlich nicht. Sie müssen aber damit rechnen, dass Ihr neuer Wohnsitzkanton eine Revision ansetzt. Und denken Sie daran, dass Sie den Umzug melden müssen.
Was passiert mit der IV-Rente, wenn ich auswandere
?
Schweizerinnen und Schweizern wird die IV-Rente weiter ausgezahlt. Die IV-Stelle kann aber verlangen, dass Sie zur regelmässigen Überprüfung des Rentenanspruchs in die Schweiz zurückreisen.
Hat jemand Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung, wird abgeklärt, zu welchem Grad der Anspruch besteht. Das IV-Verfahren ist sehr komplex und kann sich über eine längere Zeit ziehen, was viele verunsichern und frustrieren kann. Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, wie die IV vorgeht, wenn Sie sich für eine Rente anmelden und was Sie tun können, wenn Sie einen Entscheid anfechten wollen.
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3 Kommentare
Es wäre interessant zu wissen, wie häufig resp. nach welcher Zeit die IV eine Revision anordnen kann.
Interessant wäre noch gewesen zu erfahren, wie sich die Erbschaft - allgemein Vermögen - auf die Ergänzungsleistungen auswirkt. Hier hat sich ja einerseits der Betrag zur "freien Verfügung" geändert, wie auch die Gesetze zum Vorbezug der Pensionskassen.
Guter Artikel. Inhaltlich deckt er meiner Erfahrung und Praxis ab. Bei der Anmeldung aber schreiben, dass man nichts falsches und zweideutiges (“Das habe ich nicht so gemeint!“) schreiben soll. Man kommt ja nie zu Wort, alles wird schriftlich abgewickelt.
Alle Personen auf darauf aus, nicht zu zahlen. Man ist Objekt. Der Unfall / die Krankheit einen versichertes Ereignis des Deckungsfähigkeit geprüft wird. Die Ärzte/ Gutachter tun alles um den Prüfling bloss zu stellen.