Fanny Gerber trauert um Hedy Huber, ihre verstorbene Cousine. Darum, dass deren Wille nicht respektiert wurde. Und vielleicht auch ein wenig um das entgangene Vermögen. Es geht um viel Geld; über drei Millionen Franken. «Hedy wollte nicht, dass ihre Schwester das Vermögen erbt. Doch genau das ist eingetreten.»

Ursprünglich war Gerber von ihrer Cousine zur Alleinerbin gemacht worden. Allerdings vergass Hedy Huber, das Testament zu unterschreiben. Nach ihrem Tod reichte Hubers Schwester Klage ein, weil sie sich wohl übergangen fühlte – und gewann letztlich den erbitterten Rechtsstreit. Weil sie die einzige gesetzliche Erbin ist, erhält sie das gesamte Vermögen – und Gerber geht leer aus.

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Daran ist im Grunde nichts auszusetzen, denn das Gesetz ist eindeutig: Wenn ein Testament nicht von Hand unterschrieben ist, kann es für ungültig erklärt werden. Warum also kämpfte Fanny Gerber bis vor Bundesgericht für eine ziemlich ausweglose Sache?