Die Bank zahlt das Guthaben der Säule 3a nach ihren Regeln aus. Wenn Ihre Tante nichts anderes festgelegt hat, geht das Geld der Reihe nach an:

  1. den überlebenden Ehepartner oder die überlebende eingetragene Partnerin;
  2. die direkten Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt die Verstorbene aufgekommen ist, oder die Person, die mit der Verstorbenen die letzten fünf Jahre ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. übrige Erben
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Da Ihre Tante ledig und kinderlos war und ihre Eltern bereits verstorben sind, erhalten ihre Geschwister das Geld des Säule-3a-Kontos.

Anders würde es aussehen, hätte Ihre Tante die Begünstigungsordnung geändert. Die Positionen 1 und 2 dürfen nicht verändert werden. Falls es keine Personen mehr aus Gruppe 1 und 2 gibt, kann ab Position 3 eine beliebige Person berücksichtigt werden.

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